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Neue Regelung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht

Foto: Einbürgerungsurkunde, © dpa
Es gibt eine neue Regelung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Für Nachkommen von Deutschen, die vor nationalsozialistischer Verfolgung geflohen sind und die bisher nicht das Recht auf Wiedereinbürgerung in Deutschland hatten, wurde diese Möglichkeit ab dem 01.09.2019 geschaffen.
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