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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

28.12.2023 - Artikel

Wir können Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf ein Führungszeugnis amtlich bestätigen.

Führungszeugnisse werden vom zentralen Register des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof- Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und kann sich bei Antragstellung nicht - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.

Der Antrag muss die vollständigen Personendaten sowie die eigenhändige Unterschrift des Betroffenen enthalten; Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Das Antragsformular finden Sie auf nachstehender Webseite des Bundesjustizamtes, das auch in Englisch oder Französisch ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Die Unterschriftsbestätigung kann durch das Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft oder einen der Honorarkonsuln erfolgen. Abschicken müssen Sie den Antrag selbst. Für die Bestätigung Ihrer Unterschrift an der Botschaft Buenos Aires buchen bitte einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“.

Hierzu legen Sie bitte das ausgefüllte Formular, ein gültiges Ausweisdokument, sowie die Gebühr für eine konsularische Bescheinigung mit Vorlage (34,07 EUR, zahlbar in bar in argentinischen Pesos) vor.

Ausführliche Informationen inklusive Telefonnummer des Bundesjustizamtes sowie das Antragsformular finden Sie hier:

Führungszeugnis Antrag

Das fertige Führungszeugnis kann NICHT an die Botschaft geschickt werden, sondern an Ihre private Adresse.

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