Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Besonderheiten zur Einreise und zur Visabeantragung aufgrund der Pandemielage
Hier finden Sie Informationen zur Visabeantragung und zu Beschränkungen der Einreisen nach Deutschland
- Einreiseanmeldung, Testpflicht und Quarantänevorschriften:
Detaillierte Informationen zu Einreiseanmeldung, Testpflicht und Quarantänebestimmungen bei Einreise aus einem Risikogebiet finden Sie hier.
- Brauche ich ein Visum?
Wer vor der Pandemie ein Visum benötigte, benötigt auch jetzt ein Visum.
Wer vor der Pandemie kein Visum benötigte, benötigt auch jetzt kein Visum.Damit wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (ohne Erwerbstätigkeit) nach wie vor kein Visum benötigt, bei Aufenthalten über 90 Tagen dagegen schon. Nähere Informationen finden Sie im Visa-Navigator und im Visateil der Homepage
- Darf ich bei den gegenwärtigen Einreisebeschränkungen einreisen?
Argentinien steht nicht auf der Positivliste der Staaten, aus denen man wieder uneingeschränkt nach Deutschland einreisen kann. Einreisebeschränkungen bestehen daher grundsätzlich weiterhin fort. Die Positivliste wird alle zwei Wochen überprüft und aktualisiert.
Aus Argentinien kann eine Einreise nach Deutschland nur erfolgen, wenn hierfür ein zwingender Grund vorliegt. Unabhängig von der Frage, ob ein Visum benötigt wird, muss also die Einreise nach Deutschland zu dem beabsichtigten Zweck gemäß den COVID-Einreisebeschränkungen zulässig sein.
Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen, z.B. für direkte Familienangehörige, vorübergehende Besuchsreisen unverheirateter Partner, Geschäftsreisen usw. finden Sie auf der Website des BMI unter Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen.
- Hinweise zur Visabeantragung in Buenos Aires
Falls Sie nicht unter die o.a. Ausnahmeregelungen fallen, ist die Einreise zu einem visapflichtigen Aufenthaltszweck nur mit einem gültigem Visum möglich.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage und den sanitären Auflagen sind die Kapazitäten der Visastelle zur Zeit sehr eingeschränkt.
Visa können derzeit deshalb nur für folgende Einreisezwecke beantragt werden:Gesundheitspersonal
Familiennachzug
Arbeitsaufnahme
Anträge von Fachkräften und hoch qualifizierten Arbeitnehmern
Studierende
Auszubildende
Schüleraustausch
Nähere Informationen finden Sie im Visateil der Homepage
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Nachfrage die Termine derzeit bis zu 12 Wochen im Voraus ausgebucht sind. Bitte sehen Sie von Anfragen zu Terminen ab.
Für folgende Einreisezwecke werden bis auf weiteres keine Visa erteiltWorking Holiday Program
Arbeitssuche
Schengen-Visa für rein touristische Zwecke
Flughafentransit und Durchreise auf dem Landweg
Auch diese Informationen finden Sie auf der Website des BMI bei Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen unter der Frage In welchen Fällen ist eine Durchreise durch Deutschland gestattet?