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Beantragung eines Reisepasses für Doppelstaater

Auf dem Foto sind vier deutsche Reisepässe zu sehen. Einer ist aufgeschlagen.

Deutsche Reisepässe, © picture alliance / Arco Images

28.11.2023 - Artikel

Informieren Sie sich hier, wenn Sie einen deutschen Reisepass für sich oder für Ihr Kind beantragen und Sie oder Ihr Kind neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, z.B. die argentinische besitzen.


Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Passbeantragung nur dann erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt werden. Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen/Nachweise nachzufordern.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Deutsche Reisepässe sind nicht verlängerbar. Bei Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Reisepasses ist jedes Mal ein neuer Reisepass zu beantragen.

Bitte für die Abgabe des Antrags über die Homepage für jeden Antragsteller einen Termin buchen.

A. Doppelstaatige Volljährige, geboren vor dem 1.9.1986

  1. Ein Antragsformular bitte ausgefüllt mitbringen
  2. ggf. alter Reisepass
  3. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  4. Eigene Heiratsurkunde (falls verheiratet, Original oder beglaubigte Kopie)
  5. Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet, Original oder beglaubigte Kopie)
  6. 2 biometrietaugliche Passfotos (3,5 x 4,5 cm) Hinweise zu den Fotos
  7. Abmeldebestätigung (Original oder Kopie), sofern
    • Sie in Deutschland angemeldet waren und
    • Sie inzwischen dort abgemeldet sind und
    • in Ihrem bisherigen Pass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist.
  8. Nachweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie) z.B.:
    • Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde,
    • Reisepässe und deutsche Geburtsurkunde des Elternteils oder sonstige Nachweise zur deutschen Staatsangehörigkeit der Vorfahren.
  9. Argentinischer DNI oder Reisepass, bzw. Nachweis einer sonstigen Staatsangehörigkeit (Original)

B. Doppelstaatige Volljährige, geboren ab 1.9.1986
alle Unterlagen siehe A, Ziff. 1-8, zusätzlich:

  • Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung

Es ist möglich und wünschenswert den Termin mit dem Passtermin zu verbinden.

C. Doppelstaatige Minderjährige (unter 18 Jahre)
alle Unterlagen siehe A, Ziff 2-8 zusätzlich:

  • Passantragsformular Minderjährige bitte ausgefüllt mitbringen
  • Deutsche Geburtsurkunde oder Bescheinigung über die Namensführung

Es ist möglich und wünschenswert den Termin mit dem Passtermin zu verbinden.

Vater und Mutter müssen persönlich in der Botschaft Buenos Aires oder bei einem der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Argentinien vorsprechen.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so ist dies durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

Sofern sich ein sorgeberechtigter Elternteil nicht in Argentinien befindet, muss eine von einer deutschen Behörde beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung zur Ausstellung des Passes vorgelegt werden.
Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist erforderlich.

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