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Ich bin vor dem 01.07.1993 geboren. Meine Eltern waren zum Zeitpunkt meiner Geburt nicht miteinander verheiratet und mein Vater besitzt/besaß die deutsche Staatsangehörigkeit? Habe ich über meinen deutschen Vater ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten?

22.05.2019 - FAQ

Nein. Nach dem damals geltenden Gesetz konnte die deutsche Staatsangehörigkeit bei nicht miteinander verheirateten Eltern nur an das Kind weitergegeben werden, wenn die Mutter Deutsche war. Wenn Ihre Eltern bis zum 30.06.1998 geheiratet haben, haben Sie möglicherweise durch Legitimation die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Wenn dies nicht geschehen ist, sind Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht deutscher Staatangehöriger. Es besteht für Sie die Möglichkeit der Einbürgerung nach § 14 StAG, u.a. falls Sie fließend Deutsch sprechen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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