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Urkundenbeschaffung

Urkundebeschaffung

Urkundebeschaffung, © Colourbox

08.07.2022 - Artikel

Die Beschaffung der Unterlagen ist grundsätzlich Sache des Antragstellers. Hier finden Sie Hinweise zur Vorgehensweise.

Wie und wo bekomme ich die notwendigen Unterlagen?

Die Beschaffung der Unterlagen ist grundsätzlich Sache des Antragstellers.

Sollten Sie aus sprachlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an deutschsprachige Bekannte oder ein Vermittlungsbüro (gestoría).

Die Homepage mit Adressen von Übersetzern finden Sie hier.

In der Botschaft werden grundsätzlich nur Kopien angenommen, Originalunterlagen werden dem Antragsteller wieder zurückgegeben und können sich daher nicht in der Botschaft befinden.

Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit der Vorfahren

Antragsteller sind im Wesentlichen auf Unterlagen angewiesen, die in den Familien noch vorhanden sind. Nachweise über Pässe, Heimatscheine etc., die früher einmal von deutschen Behörden ausgestellt wurden, sind von den ausstellenden Behörden selbst nur noch etwa 10 bis maximal 30 Jahre später erhältlich (außer Personenstandsurkunden).

Kopien früherer Antragsvorgänge, z.B. von Verwandten, werden in der Botschaft Buenos Aires etwa 10 Jahre verwahrt, allerdings ohne Kopien von Dokumenten. Akten aus der Zeit vor ca. 2008 sind nicht mehr vorhanden.

Personenstandsurkunden

Deutsche Personenstandsurkunden können Sie schriftlich beim zuständigen Standesamt beantragen. Viele Standesämter bieten einen Internet-Bestellservice an. Die Adresse des Standesamtes finden Sie über die Homepage der betreffenden Stadt, z.B. www.muenchen.de. Argentinische Personenstandsurkunden erhalten Sie beim zuständigen Registro Civil.

Die Apostillierung von argentinischen Original-Personenstandsurkunden ist im Rahmen von Staatsangehörigkeitsanträgen derzeit nicht erforderlich. Das Führungszeugnis hingegen muss apostilliert werden.

Im Rahmen des Antrages auf Beurkundung der Geburt bzw. Namenserklärung könnten Apostillen erforderlich sein. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bescheinigung über Nichterwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

Eine „no-argentino-Bescheinigung“ erhalten Sie beim Registro Nacional de Electores.

Wird die Nichterwerbsbescheinigung eines weiteren Staates benötigt, erkundigen Sie sich bitte bei den dortigen Behörden, ggf. bei der Botschaft des betreffenden Staates in Buenos Aires oder bei der deutschen Botschaft des betreffenden Landes, auf welche Weise dieser Nachweis erbracht werden kann.

Auszug aus den Konsulatsmatrikeln

Ist Ihr Vorfahre vor 1904 ausgewandert, so hat Ihr Vorfahre automatisch nach Ablauf von 10 Jahren Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, wenn er sich nicht bei einem deutschen Konsulat in die Konsulatsmatrikel ( = Register der im jeweiligen Amtsbezirk wohnhaften Deutschen) hat eintragen lassen. Bei einer Auswanderung ab dem 01.01.1904 ist dementsprechend keine Vorlage einer Konsulatsmatrikel mehr erforderlich.

Nachfolgend finden Sie die Namensregister von allen bis heute erhaltenen Konsulatsmatrikeln der deutschen Konsulate in Argentinien:

Buenos Aires, Comodoro Rivadavia, Cordoba, Mendoza, Posadas, Puerto Gallegos, Puerto Madryn, Rosario, Salta, San Julian, Santa Elena, Santa Fé und Tucumán

Bitte beachten Sie bei der Suche, dass es viele gleichlautende Namen gibt, d.h. es muss auch eine Übereinstimmung von Geburtsdatum und Ort vorliegen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Ihnen bei der Suche nach den Dokumenten leider nicht behilflich sein.

Sollten Sie den Namen Ihres Vorfahrens in einem der Namensregister entdecken, fertigen Sie davon bitte einen gut lesbaren Ausdruck und geben Sie die genaue Fundstelle an. Eine beglaubigte Kopie ist nicht erforderlich.

Falls Sie in den Namensregistern nicht fündig werden, sind ersatzweise auch andere Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit Ihrer Vorfahren möglich (z.B. deutsche Reisepässe, Heimatscheine, Reiseunterlagen über die zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland).

Informationen zur Einreise in Argentinien:

1882-1926:
Centro de Estudios Migratorios Latinoamericanos (CEMLA)
Av. Independencia 20 1099 Buenos Aires, Tel. 4342 6749, 4334 7717
ab 1926, ggf. auch früher:

Dirección Nacional de Migraciones
Av. Antartida Argentina 1355 1104 Buenos Aires Tel. 4317 0200

Meldebescheinigungen

Eine Meldebescheinigung (siehe Musterschreiben) kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro beantragt werden, das die Anfrage ggf. an das Stadtarchiv weiterleitet. Die Adresse finden Sie über die Homepage der betreffenden Stadt.

Die Botschaft kann keine Beschaffung von Unterlagen übernehmen.


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