Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationale Visa

VIS - Visa Information System

VIS - Visa Information System, © EU Komission

15.11.2023 - Artikel

Argentinische Staatsangehörige benötigen bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen in Deutschland ein nationales Visum, das vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft in Buenos Aires zu beantragen ist.

Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Bei Arbeitsaufnahme wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der deutschen Behörden zwingend erforderlich. Die Visa werden im Land ihres Wohnsitzes beantragt und ausgehändigt. Die Regelbearbeitungszeit beträgt vier bis zwölf Wochen, je nach Art des Visums.

Das nationale Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Deutschland. Mit ihm kann sich der Inhaber des Visums frei im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten bewegen. Flughafentransfers in den Schengener Vertragsstaaten sind möglich.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins über das Online-Terminvergabesystem möglich.

Telefonische Terminvereinbarung oder Anfragen per E-Mail sind nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin vereinbart werden muss. Wird eine mehrfache Termineintragung für dieselbe Person festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht, ohne dass Sie benachrichtigt werden.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass eine Antragstellung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Reisebeginn möglich ist.

Da für alle visapflichtigen Staatsangehörigen die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gilt, müssen die Antragsteller persönlich bei der Botschaft in Buenos Aires vorsprechen. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben, trotzdem müssen sie bei der Antragstellung persönlich erscheinen. Sorgeberechtigte Eltern stellen den Antrag für ihre Kinder.

Die erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Aufstellung auf dem jeweiligen Artikel. Die Originale erhalten Sie nach Vorlage zurück.

Im Pass müssen sich noch mindestens zwei freie Seiten befinden, um das Visumetikett anbringen zu können.

Die Aufzählung der Antragsvoraussetzungen in den Informationsblättern kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Auch bei Einreichung vollständiger Unterlagen kann es im Einzelfall zu Nachforderungen kommen. In diesem Fall werden Sie durch die Botschaft informiert. Geben Sie daher in Ihren Anträgen bitte unbedingt Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an.

Unvollständig eingereichte Anträge werden leider nicht angenommen.

SACHSTANDSANFRAGEN

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von vier bis zwölf Wochen (je nach Art des Visums) nicht beantwortet werden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der einzelnen Ausländerbehörden. Es wird daher empfohlen, den Flug erst nach Erteilung des Visums zu buchen.

Wichtig nach Erhalt des Visums

Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollte der Beginn der Gültigkeit abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Vor- und Nachnamens zu kontrollieren.

nach oben