Nutzung bereits ausgestellter D-Visa / Neuvisierung
Die bestehenden Einreisebeschränkungen und lokale Ausgangsbeschränkungen können unter Umständen dazu führen, dass eine Nutzung des von der Botschaft Buenos Aires bereits vor Inkrafttreten der Einreisebeschränkungen am 17. März 2020 ausgestellten nationalen Visums im Rahmen der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist oder war.
Sobald eine Einreise wieder möglich ist, kann daher auf Antrag in einem vereinfachten Verfahren ein neues nationales Visum erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sich nur das Reisedatum, nicht aber der Aufenthaltszweck oder -ort geändert haben.
Der formlose Antrag auf vereinfachte Neuerteilung muss bei der Botschaft Buenos Aires bis 31.12.2020 unter der Emailadresse visa@buen.auswaertiges-amt.de gestellt werden. Bitte nennen Sie im Betreff unter dem Stichwort „Neuvisierung“ auch Ihren Nachnamen (Beispiel: „Neuvisierung: Mustermann“). Es sind dabei aktuelle Unterlagen im pdf-Format mitzuschicken, die belegen, dass die Voraussetzungen, die zur ursprünglichen Visumerteilung geführt haben, auch weiterhin vorliegen. Eine erneute persönliche Vorsprache bzw. Terminbuchung ist dafür grundsätzlich nicht nötig.
Wir werden bezüglich des weiteren Vorgehens dann auf Sie zukommen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von weiteren Nachfragen ab.
Folgende Visa werden derzeit nicht neu visiert: Arbeitsplatzsuche, Working Holiday und Schengen-Visa für touristische Zwecke.