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Besonderheiten zur Einreise und zur Visabeantragung aufgrund der Pandemielage

Zettel mit Aufschrift Coronavirus: Kann / Darf ich noch reisen? vor Backdrop des Krisenstabes der Bundesregierung

Coronavirus: Kann / darf ich noch reisen?, © Auswärtiges Amt

09.06.2022 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur Visabeantragung und zu Beschränkungen der Einreisen nach Deutschland

1) Einreiseanmeldung, Testpflicht und Quarantänevorschriften:

Detaillierte Informationen zu Einreiseanmeldung, Testpflicht und Quarantänebestimmungen bei Einreise aus einem Risikogebiet finden Sie hier.

2) Brauche ich ein Visum?
Wer vor der Pandemie ein Visum benötigte, benötigt auch jetzt ein Visum.
Wer vor der Pandemie kein Visum benötigte, benötigt auch jetzt kein Visum.

Damit wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (ohne Erwerbstätigkeit) nach wie vor kein Visum benötigt, bei Aufenthalten über 90 Tagen dagegen schon. Nähere Informationen finden Sie im Visa-Navigator und im Visateil der Homepage.

3) Darf ich bei den gegenwärtigen Einreisebeschränkungen einreisen?
Einreisebeschränkungen bestehen daher grundsätzlich weiterhin fort. Es gibt zwei voneinander unabhängige Kategorien von Personen, die nach Deutschland einreisen dürfen:

  • Personen, die einen EU-Pass, oder ein gültiges Visum/einen gültigen Aufenthaltstitel oder einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland haben. Ein wichtiger Grund und damit eine Ausnahme von den Einreisebeschränkungen liegt z.B. vor für direkte Familienangehörige, vorübergehende Besuchsreisen unverheirateter Partner, Geschäftsreisen u.a. Sie finden diese Ausnahmen auf der Webseite des BMI unter Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen.
  • Personen, die mit einem oder verschiedenen durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen oder in Drittstaaten verwendeten Äquivalenten dieser Impfstoffe  oder mit einem in § 2 Nr. 10 b) CoronaEinreiseV aufgelisteten nach der WHO zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind

4) Hinweise zur Visabeantragung in Buenos Aires

Falls Sie nicht unter die o.a. Ausnahmeregelungen fallen, ist die Einreise zu einem visapflichtigen Aufenthaltszweck nur mit einem gültigem Visum möglich. 
Nähere Informationen finden Sie im Visateil der Homepage

5) Flughafentransit und Durchreise auf dem Landweg
Auch diese Informationen finden Sie auf der Website des BMI bei Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen unter der Frage „In welchen Fällen ist eine Durchreise durch Deutschland gestattet?“

 


Weitere Informationen

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Internetseite der argentinischen Regierung:

www.argentina.gob.ar bzw. die Hinweise auf den Internetseiten der jeweiligen Provinzen.




Bitte setzen Sie sich mit dem argentinischen Zoll in Verbindung um eine Verlängerung Ihres TIP zu beantragen (Herr Daniel Goméz). Erläutern Sie Ihre Lage und fügen Sie folgende Dokumente bei:

  • Foto des Automobils mit sichtbarem Kennzeichen
  • Nachweis der gültigen Versicherung
  • Bisher gültiges TIP
  • Ausweis des Besitzers

Sollten Sie sich nicht mehr in Argentinien befinden, fügen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis Ihrer Ausreise hinzu (Scan Ausreisestempel).

Erreichbarkeit per Mail:
egomez@afip.gob.ar  (Folgende E-Mail-Adresse setzen Sie in Kopie: chmedrano@afip.gob.ar )

 

Die Botschaft ist unter der Nummer (+54)-11-4778 2500 erreichbar.

Für dringende akute Notfälle ist der Bereitschaftsdienst täglich von 18 bis 24 Uhr erreichbar: (+54) 9 11 44 10 72 68, auch am Wochenende.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die jeweils gültigen Einreisebestimmungen die alleinige Entscheidung der argentinischen Behörden sind.  Die Deutsche Botschaft in Buenos Aires kann darauf kein Einfluss nehmen.

Informationen und online-Formulare finden Sie auf der Website der argentinischen Ausländerbehörde.



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