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Europawahl 2019

European Commission in Brussels, © dpa
EUROPAWAHL am 26. Mai 2019: Die Antragstellung ist bereits möglich.
Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereitgestellt:
Antragsformular zur Eintragung ins Wählerregister und weitere Infos
Häufige Fragen rund um das Thema Europawahl werden hier beantwortet: