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Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 30.10.2024
(Unverändert gültig seit: 11.10.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im Dezember 2023 fand in Argentinien die Amtsübernahme durch den neuen Präsidenten Milei statt. In diesem Zusammenhang kann es weiterhin zu größeren Menschenansammlungen kommen.

In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, sogenannte „Piquetes“. Veranstaltungen führen häufig zu spontanen Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr. Auch der Flugverkehr kann davon betroffen sein. Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen.

In und um Fußballstadien kann es zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen kommen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie Abstand zu Straßenblockaden und versuchen Sie nicht, diese zu durchbrechen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, z.B. über die App Infobae sowie bei Ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern.
  • Besuchen Sie Fußballspiele möglichst in Begleitung Ortskundiger und meiden Sie Fanblocks und Stehplätze.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Argentinien recht hoch. Landesweit ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Selbst tagsüber und auch in besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Die Täter können bewaffnet sein und schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Trickdiebstähle (Beschmutzertrick) gängig. In den öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) von Hotels aller Kategorien kommen häufig Diebstähle vor. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum angebracht. Nach Einbruch der Dunkelheit ist überall besondere Vorsicht geboten.

Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann: Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás), Tel. 0054 115050-3293/-9260 oder über den allgemeinen Notruf 911, E-Mail: divsegcorredoresturisticos@gmail.com bzw. serv.turista@gmail.com bzw. policiaturistica@buenosaires.gob.ar

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Schicken Sie Kopien wichtiger Dokumente per Mail an sich selbst. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld – ggf. in einem einfachen Zweitgeldbeutel - und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie keinen unnötigen Widerstand bei Überfällen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die Andenkette liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es insbesondere in den Provinzen von San Juan und Mendoza zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Mehrere Vulkane in der Grenzregion zu Chile sind aktiv; dies kann zu Evakuierungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen. Der Vulkan Copahue zeigt des Öfteren verstärkte Aktivität.

Das Klima reicht von subtropisch im Norden mit extrem heißen und feuchten Sommern über gemäßigt im Zentrum bis subarktisch im Süden. Im ganzen Land kann es zu abrupten und großen Temperaturschwankungen kommen.
In den nördlichen Landesteilen einschließlich Buenos Aires kann Starkregen Überflutungen und Erdrutsche verursachen.

  • Verfolgen Sie die Wettervorhersagen.
  • Beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute (klimatisierte) Überlandbusverbindungen. Vereinzelte veraltete Eisenbahnverbindungen im Inland sind nur für Reisende mit viel Zeit geeignet.
Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss.

Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt.

In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz sowie Schnellbahnen und Busse rund um die Uhr. Für die Benutzung ist eine SUBE-Guthabenkarte erforderlich, erhältlich z.B. am U-Bahnschalter und an zahlreichen Kiosken.

Schlechte Straßenverhältnisse, Schlaglöcher, streunende Tiere und innerorts schlecht gekennzeichnete Geschwindigkeitsbarrieren (lomadas) stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Hinzu kommt eine geringe Disziplin von Autofahrern, was insgesamt zu einer sehr hohen Unfallrate führt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand bietet Vialidad Nacional.

Warndreieck, Feuerlöscher, Warnweste und Verbandskasten müssen mitgeführt werden.

Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten können zeitweise Lieferengpässe in der Treibstoffversorgung an den Tankstellen vorkommen.
Polizeikontrollen sind häufig. Die Möglichkeit eines Grenzübertritts z.B. nach Chile oder Uruguay mit einem Mietwagen ist vorab mit der jeweiligen Autovermietung zu klären.

  • Bestellen Sie nach Einbruch der Dunkelheit Taxis/Fahrdienstleister etc. telefonisch oder per App, in Buenos Aires z.B. App Travel Buenos Aires.
  • Benutzen Sie ab dem internationalen Flughafen Ezeiza einen „Remis“-Dienst (wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) bzw. ausschließlich Busse der Firma „Tienda León“.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit.
  • Rechnen Sie immer mit Kontrollen und achten Sie strikt auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Fahren Sie mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen.
  • Halten Sie Fahrzeugpapiere, Führerschein und Versicherungsunterlagen griffbereit.
  • Achten Sie bei der Anmietung von Mietwagen auf ausreichenden Versicherungsschutz einschließlich einer Haftpflichtversicherung.
  • Reisen Sie nicht per Anhalter und nehmen Sie keine Anhalter mit.
  • Machen Sie nach Möglichkeit nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen Halt.
  • Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Lassen Sie kein Gepäck sichtbar im Fahrzeug.

Führerschein

Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen/Trekking-Touren

Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Veranstalter führen nicht immer reguläre Sicherheitsüberprüfungen durch.

  • Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nicht allein, sondern nur in Begleitung anerkannter örtlicher Führer.
  • Achten Sie auf eine gute Ausstattung und eine ausreichende Reiseversicherung, die eine Bergrettung per Helikopter und medizinische Evakuierung mit abdeckt.
  • Informieren Sie sich vor Touren genau auch über die Wetterlage und melden Sie sich online beim Besuch des Nationalparks Nahuel Huapi in einem Trekking-Register an. Zum Nationalpark Aconcagua bietet Mendoza Gobierno aktuelle Informationen.
  • Hinterlassen Sie Informationen über die geplante Route und Ankunftszeiten bei Veranstaltern oder Angehörigen.
  • Benutzen Sie nur bewachte Campingplätze.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften sowie die gleichgeschlechtliche Elternschaft sind rechtlich möglich. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen ist hoch.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind erheblich schlechter als jene in deutschen Gefängnissen.

Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.

Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld abgehoben werden. Bedingt durch die hohe Inflation im Land, kann sich der mögliche Höchstbetrag relativ schnell ändern. Eine günstige Alternative sind Online-Transferdienste.

USD lassen sich in der Regel im ganzen Land tauschen, EUR außerhalb von Buenos Aires dagegen seltener.

Die Akzeptanz von Debit-/Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.

In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug („Umtausch“ gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der entsprechenden Bank vorgesprochen werden.

  • Tauschen Sie Geld nie auf offener Straße, sondern nur in Wechselbüros oder mit Hilfe von örtlichen Bekannten.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den bei den offiziellen Stellen Argentiniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Die Datenerfassung bei Einreise wird sukzessive von Stempeln auf die elektronische Erfassung der Reisedaten umgestellt. Derzeit werden beide Systeme zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten an verschiedenen Grenzübertrittsstellen genutzt.
Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da eine Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige (Denuncia) für die Wiederausreise unerlässlich.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige mit biometrischem oder vorläufigem Reisepass benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Weitere Informationen erteilt die zuständige argentinische Auslandsvertretung in Deutschland.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Erfassung biometrischer Daten

Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

Ein- und Ausreise über die USA

Minderjährige

Folgende Vorschriften gelten für Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (über sechs Monate); es hat sich jedoch bewährt, dass sich auch Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt daran halten:

Für Minderjährige muss bei der Einreise nach und der Ausreise aus Argentinien das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachgewiesen werden. Die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde zur Dokumentierung der Elternschaft ist hierfür erforderlich. Wird das minderjährige Kind von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die schriftliche Reisegenehmigung (Venia de Viaje) des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei verwitweten Personen), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist ein minderjähriges Kind allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Reisegenehmigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer der Begleitperson und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter sechs Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.

Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.

Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft Argentiniens.

Einfuhrbestimmungen

Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.

Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Eine Ausfuhr höherer Beträge muss per Banküberweisung erfolgen.

Weitere Informationen bieten die argentinischen Zollbehörden.

Gesundheit

Aktuelles

Dengue-Fieber-Ausbruch

Auch aufgrund der ungewöhnlich heftigen und langanhaltenden Regenfälle verzeichnet Argentinien einen seiner größten Ausbrüche von Dengue-Fieber mit Schwerpunkt derzeit in Buenos Aires-Stadt und der Provinz Buenos Aires. Es handelt sich hauptsächlich um die Typen 1 und 2.

  • Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen zum Mückenschutz. Aufgrund der Wirtschaftskrise in Argentinien und des hohen lokalen Bedarfes sind Mückenschutzmittel vor Ort nur schwer erhältlich. Bringen sie diese daher möglichst aus Deutschland mit.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Westliche Pferdeenzephalitis (WEE)

Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.

  • Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen zum Mückenschutz. Aufgrund der Wirtschaftskrise in Argentinien und des hohen lokalen Bedarfes sind Mückenschutzmittel vor Ort nur schwer erhältlich. Bringen sie diese daher möglichst aus Deutschland mit.

Trichinellose

Nach Ausbrüchen von Trichinellose zu Beginn 2023 in den Provinzen Córdoba und Santa Fé ist auch die Provinz Buenos Aires mit über 600 Verdachts- und bestätigten Fällen in 12 Landkreisen betroffen.

Die Infektion erfolgt durch den Verzehr von mit Trichinenlarven infestiertem ungenügend gekochtem Fleisch von Haus- und Wildschweinen, Bären oder Walrossen etc.

Die Ursache ist die in Argentinien verbreitete Hausschlachtung ohne veterinärmedizinische Begutachtung. Durch die Herstellung von ungenügend gekochten Schweinefleischprodukten wie z.B. der landestypischen Würste (Chorizo, Salami) und deren privatem Verkauf auch auf regionalen Märkten kann die Erkrankung verbreitet werden. Trichinen-Erkrankungen manifestieren sich abhängig von der Infektionslast durch initiale Bauchbeschwerden und nach 1-4 Wochen u.a. mit hohem Fieber, starke Kopf- und Muskelschmerzen, Augen- und Gesichtsschwellungen, Bindehautentzündungen und Hauterscheinungen. Eine Verwechselung mit einer COVID-19-Erkrankung ist zu Beginn möglich.

  • Verzichten Sie in Argentinien grundsätzlich auf den Genuss von Schweine- und Wildfleischprodukten unsicherer Herkunft z.B. aus Straßenverkäufen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werdendurch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inklusive Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Impfung ist in Deutschland und vor Ort verfügbar. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht, siehe auch Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hanta-Virus

Diese seltene virale Erkrankung wird meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas“)

Die Übertragung dieser Parasitose erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot nach dem Blutsaugen in die Bisswunde gelangt. In ländlichen Regionen kann es zumeist in einfachen Unterkünften und bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.

Ein weiterer Übertragungsweg ist die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa“). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.

In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei einer Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu schweren Organveränderungen mit Todesfällen kommen.

  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.
  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Auf dem Lande ist es jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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