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Fröhliche Familie zu Hause © Colourbox
Hier finden Sie alle Infos zur Abgabe einer Namenserklärung und zur Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde.
Falls Sie Ihre vom Standesamt I in Berlin ausgestellte Namensbescheinigung oder Geburtsurkunde nicht mehr finden können, schauen Sie hier.
Eine im außereuropäischen Ausland erfolgte Ehescheidung deutscher Staatsangehöriger muss zunächst durch die zuständige deutsche Behörde anerkannt werden, um Rechtswirkung zu entfalten.
Informationen zu den Themen Ehename, Eheschließung in Deutschland und Argentinien und zur Registrierung der Ehe bei einem deutschen Standesamt
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ermöglicht den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung gegenüber dem deutschen Standesamt zu ändern.
Haben Sie die Informationen auf der Homepage gelesen? Wenn trotzdem noch etwas unklar geblieben sein sollte, können Sie uns gerne kontaktieren.