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Welche Gebühren fallen an?

07.07.2023 - FAQ
  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: 51,00 €
  • Anspruchseinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG: gebührenfrei
  • Ermessenseinbürgerung (erleichterte Einbürgerung): 255,00 € (minderjähriges Kind: 51,00 €)
  • Beibehaltungsgenehmigung: 255,00 € (minderjähriges Kind: 51,00 €)

Die Gebühren fallen erst nach Abschluss des Verfahrens an und sind nach Erhalt des Gebührenbescheids direkt an das BVA zu überweisen.

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