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Welche Gebühren fallen an?
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: 51,00 €
- Anspruchseinbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG: gebührenfrei
- Ermessenseinbürgerung (erleichterte Einbürgerung): 255,00 € (minderjähriges Kind: 51,00 €)
- Beibehaltungsgenehmigung: 255,00 € (minderjähriges Kind: 51,00 €)
Die Gebühren fallen erst nach Abschluss des Verfahrens an und sind nach Erhalt des Gebührenbescheids direkt an das BVA zu überweisen.