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Verzicht / Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Exit, © dpa Themendienst
Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Hierfür ist ein sogenannter Verzichtsantrag zu stellen.
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Hierfür ist ein sogenannter Verzichtsantrag zu stellen. Zuständig für die Prüfung bei im Ausland lebenden Deutschen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt beim Verzicht durch Aushändigung der Verzichtsurkunde ein.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung aufmerksam die Hinweise des Bundesverwaltungsamts durch. Informationen inklusive des Antragsformulars finden Sie hier.
► BVA Merkblatt und Antragsformular
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Wer eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben will, kann, sofern dies für das Antragsverfahren erforderlich ist, aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen lassen. Zuständig für Entlassungsanträge bei im Ausland lebenden Deutschen ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt bei der Entlassung mit Aushändigung der Entlassungsurkunde ein. Die Entlassung ist allerdings unwirksam, wenn der Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit nicht innerhalb einer in der Urkunde festgesetzten Frist erfolgt.
► Antragsformular und Merkblatt BVA