Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
In welcher Form müssen die Urkunden/Dokumente vorgelegt werden?
Alle Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Apostillen sind nicht notwendig. Digitale, argentinische Urkunden werden akzeptiert.