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In welcher Form müssen die Urkunden/Dokumente vorgelegt werden?

22.05.2019 - FAQ

Alle Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, sind mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Apostillen sind nicht notwendig. Digitale, argentinische Urkunden werden akzeptiert.

FAQ

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