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Mein Staatsangehörigkeitsausweis ist abgelaufen. Muss ich einen neuen Ausweis beantragen?
Nein. Es ist nicht immer ein aktuell gültiger Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nötig. Wiederholungsanträge sind nicht erforderlich. Sehr oft können Betroffene auch mit ihrem bisher befristeten – inzwischen jedoch abgelaufenen – Staatsangehörigkeitsausweis den Nachweis erbringen. Im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses prüft die Botschaft, ob sie weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit möglicherweise verloren haben könnten, können Sie ggf. aufgefordert werden, einen neuen Ausweis zu beantragen. Sie könnten auch aufgefordert werden, einen neuen zu beantragen, wenn Sie lediglich eine einfache Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises besitzen und das Original oder die beglaubigte Kopie verloren gegangen ist.