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Muss ich einen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen, wenn ich einen deutschen Reisepass beantrage?
Deutsche Reisepässe werden nur an deutsche Staatsangehörige ausgestellt.
Sie als Antragsteller müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies geschieht gerade im Ausland häufig durch einen Staatsangehörigkeitsausweis. Wenn Sie im Ausland geboren sind, reicht ein früherer deutscher Pass allein in der Regel nicht aus als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ab dem 01.09.1986 geborene Antragsteller müssen häufig auch sog. Namenserklärungen abgeben und beantragen ggf. gleichzeitig eine deutsche Geburtsurkunde. Bitte lesen Sie sich daher aufmerksam alle Informationen zu Reisepässen, Namenserklärungen, Geburtsurkunden und Staatsangehörigkeit durch und den vorzulegenden Dokumenten durch.