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Ich habe vor, mich in Argentinien (oder einem Land) einbürgern zu lassen. Was hat das für Auswirkungen auf meine deutsche Staatsangehörigkeit?

22.05.2019 - FAQ

Wenn Sie sich auf Ihren Antrag in einem ausländischen Staat einbürgern lassen, dann verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Der Verlust tritt nicht ein, wenn Sie vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragen und erhalten und der Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit innerhalb des auf der Beibehaltungsgenehmigung angegebenen Zeitraums erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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