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Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere (z.B. die argentinische) Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?
Nein. Wenn Ihr Kind seit Geburt automatisch zwei (oder mehr) Staatsangehörigkeiten erworben hat, dann muss sich Ihr Kind nach den deutschen Gesetzen nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Möglicherweise sehen die Gesetze der jeweiligen anderen Länder aber etwas vor. Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung an die zuständigen Behörden des anderen Landes.