Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Vorzulegende Unterlagen für die Geburtsanzeige oder Namenserklärung

23.06.2021 - Artikel

Für die Geburtsanzeige müssen folgende Unterlagen im Original eingereicht werden:

1. ausländische Geburtsurkunde des Kindes (Acta de Nacimiento) mit Übersetzung und einer Kopie

2. Falls die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet waren oder später geheiratet haben: Heiratsurkunde mit Übersetzung und einer Kopie

3. Geburtsurkunden von Vater und Mutter, ggf. mit Übersetzung und je einer Kopie

5. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Bei nur deutschem Elternteil genügt ein bei der Geburt des Kindes gültiger deutscher Reisepass. Bei Doppelstaatern i.d.R. der Staatsangehörigkeitsausweis des dt. Elternteils, Großelternteils oder des Kindes. Je eine Kopie

6. Gültige Ausweispapiere der Eltern und des Kindes (Reisepass, DNI) - ohne Übersetzung, je eine Kopie

7. Sofern noch ein innerdeutscher Wohnort im Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, Abmeldebescheinigung, eine Kopie

8. ausgefülltes FormularGeburtsanzeige“ (bitte nur einen Ausdruck einreichen und kein zusätzliches Formular Namenserklärung)

Achtung: Sollte eine Vorehe der Mutter bestanden haben, sind hierüber (Eheschließung und Auflösung) Nachweise mit Übersetzung mitzubringen. Bei einer Ehescheidung deutscher Staatsangehöriger im Ausland kann es ggf. erforderlich sein, diese zunächst in Deutschland anerkennen zu lassen (siehe entsprechende Information auf der Homepage der Botschaft).

Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und die Mutter deutsche Staatsangehörige ist, so muss die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft beurkundet werden. Meist können Sie diesen Schritt am Tag des Antrags ohne Termin bei uns vornehmen. Bei den Honorarkonsuln kann keine Beurkundung vorgenommen werden. Die Mutter muss hierfür nach Buenos Aires reisen.

Namenserklärung

Die Namenserklärung ist im Formular für die Geburtsanzeige enthalten, s. letzte Seite.

Es besteht auch die Möglichkeit, nur eine Namenserklärung abzugeben. Hierfür sind die gleichen Unterlagen einzureichen wie für den Antrag auf Beurkundung einer Geburt.

Anstelle des Formulars „Antrag auf Beurkundung einer Geburt“ muss ein Formular „Namenserklärung für Minderjährige“ oder „Namenserklärung für Volljährige“ ausgefüllt werden.

Verfahren

Die Übersetzung muss von einem anerkannten Übersetzer gefertigt sein (Liste siehe auf der Homepage der Botschaft. Es kann auch jeder andere in Argentinien oder Deutschland anerkannte Übersetzer kontaktiert werden). Es ist in der Regel keine Apostille notwendig.

Die Geburtsanzeige/die Namenserklärung wird dann durch die Botschaft an das zuständige Standesamt in Deutschland übermittelt; dieses ist in der Regel das Standesamt I in Berlin. Wenn ein Elternteil oder das Kind einen Wohnsitz in Deutschland hat oder früher hatte, ist das Standesamt am letzten Meldeort zuständig. Deutsche Standesämter fordern manchmal Apostillen oder Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern.


nach oben