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Gebühren Geburtsurkunde und Namenserklärung

17.04.2018 - Artikel

Gebühren zum amtlichen Kurs der Botschaft in argentinischen Pesos in bar:

79,57.-- Euro Beglaubigung der Unterschrift der Eltern bzw. des Antragstellers

25,75.-- Euro Kopiebeglaubigung (unabhängig von Seitenzahl)

Achtung: Das zuständige Standesamt in Deutschland erhebt weitere Gebühren für die Eintragung sowie die Ausstellung der Urkunden, die vor Eintragung zu entrichten sind. Diese Gebühren betragen i.d.R. 90.-- € pro Kind. Es erfolgt eine Zahlungsaufforderung des zuständigen Standesamtes über die Botschaft nach zwei bis drei Wochen. Diese Gebühren sollten nach Möglichkeit direkt ans Standesamt überwiesen werden.


Wenn nur eine Namenserklärung, ohne Beurkundung der Geburt erfolgt, fallen außer den o.g. Gebühren am Schalter, keine weiteren Kosten an.

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