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Eheschließung in Deutschland
Eheschließung, © picture alliance / ZB
Informationen zu den Voraussetzungen einer Eheschließung in Deutschland
Welche Unterlagen für die Eheschließung in Deutschland benötigt werden, erfragen Sie bitte im konkreten Einzelfall bei dem Standesbeamten, vor dem Sie die Ehe schließen möchten.
Von der/dem in Argentinien ansässigen argentinischen Verlobten werden nach Erfahrung der Botschaft vor allem die folgenden Dokumente verlangt:
- aktuelle Geburtsurkunde
- von der Botschaft beglaubigte Fotokopie des Reisepasses
- argentinische Ledigkeitsbescheinigung „Fe de solteria„ oder “Certificado de solteria“
Die Ledigkeitsbescheinigung besagt, dass die betreffende Person als unverheiratet bekannt ist. Sie wird unter Beifügung einer Kopie des gültigen Personalausweises DNI bei der Dirección Nacional de Identificación RENAPER, Perón 664, beantragt, oder per E-Mail an coordinaciondoc@renaper.gov.ar, in der Stadt Buenos Aires auch über das für den Wohnsitz zuständige Standesamt. Da die Ledigkeitsbescheinigung nicht von allen Standesämtern als hinreichend zuverlässig erachtet wird, evtl. auch:
- eidesstattliche Erklärung zweier Zeugen vor einem argentinischen Notar, dass der/die Verlobte nicht verheiratet ist
- ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aller vorherigen Ehen
- ggf. Wohnsitzbescheinigung
Diese Dokumente müssen – abgesehen von der Passkopie - in der Regel übersetzt und mit einer Apostille versehen und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt vorgelegt werden.
Mit den Unterlagen wird über das Standesamt zunächst beim zuständigen deutschen Gericht die „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragt, da argentinische Behörden Ehefähigkeitszeugnisse nicht ausstellen.
Kann der / die argentinische Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich bei dem deutschen Standesbeamten vorsprechen, ist eine Bevollmächtigung des / der deutschen Verlobten durch eine „Beitrittserklärung“ möglich. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich. Erforderlichenfalls beglaubigt die Botschaft die Unterschrift des Vollmachtgebers (Gebühr: 20 EUR, zahlbar in ARS zum jeweiligen Kurs). Bitte buchen Sie hierfür einen Termin in der Kategorie „Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten“.