Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Au-pair Aufenthalt

04.07.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Nach dem deutschen Ausländerrecht besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke einer Au-pair-Tätigkeit. Au-pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Ein Au-pair-Aufenthalt soll der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse und der Vervollständigung der Allgemeinbildung durch bessere Kenntnis des Gastlandes dienen und soll in die konkrete Lebensplanung des Au-pairs passen. Darüber hinaus stellt der Au-pair-Aufenthalt einen befristeten Aufenthalt dar, der nur für die Dauer von max. 12 Monaten zugelassen wird. Der Au-pair-Aufenthalt begründet keinen Daueraufenthalt. Ein Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist grundsätzlich nur einmal möglich; das Höchstalter für einen Au-pair-Aufenthalt beträgt derzeit 26 Jahre (bei Antragstellung).

In der Gastfamilie soll Deutsch als Muttersprache gesprochen werden, ein Elternteil soll die deutsche oder eine andere EU/EWR-Staatsangehörigkeit besitzen, außerdem darf zwischen Antragsteller/in und Gastfamilie kein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen. Auch sollen die Gasteltern nicht aus dem gleichen Heimatland des Au-pairs stammen.

Erforderliche Unterlagen

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

Sollten Sie minderjährig sein, so müssen Ihre gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben und Ihr Einverständnis erklären.

Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm)

Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, Mund geschlossen. Das Gesicht - von Kinn bis Haaransatz - muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss.

Besitzen Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir zusätzlich Ihren argentinischen Aufenthaltstitel.

Bitte legen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie vor.

Im vorzulegenden Au-Pair-Vertrag müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Vertrags
  • Allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
  • Vereinbarung über Taschengeld (monatl. mindestens 280 EUR)
  • Verpflichtung der Gasteltern, das Au-pair auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern
  • Vereinbarung über Arbeitszeit (maximal. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich)
  • Verpflichtung der Gasteltern, die Teilnahme an Deutschsprachkursen mit 70 EUR monatlich zu unterstützen
  • Mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat

Au-pair-Fragebogen der Bundesagentur für Arbeit für die Gastfamilie

Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit. Sofern Qualifikationsnachweise (z. B. Diplome, Zeugnisse) vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden.

Selbstverfasstes Motivationsschreiben auf Deutsch. Darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden.

Bei Antragstellung sollen die Sprachkenntnisse des Au-pairs mind. auf dem Niveau A1 eines ALTE (Association of Language Testers) zertifizierten Prüfungsanbieters entsprechen.

Hintergrund: Au-pairs sollen sich in Deutschland und mit ihrer Gastfamilie von Anfang an auf Deutsch verständigen können, um ihrer Tätigkeit nachkommen zu können. Die Sprachkenntnisse werden bei der Antragstellung von der Botschaft mündlich geprüft und bewertet. Sofern Sie einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (oder höher) haben, legen Sie diesen bitte vor.

Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) und vereidigter Übersetzung ins Deutsche über die Ausreise und das Verbleiben in Deutschland

Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 EUR, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt). Sie ist spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt i.d.R. innerhalb weniger Wochen (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in argentinischen Pesos in bar zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Terminbuchung

Die Terminvereinbarung erfolgt über unser Onlinesystem. Eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email ist nicht möglich.

nach oben