Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Freiwilligendienste
Für die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes oder Jugendfreiwilligendienstes muss bei der Botschaft ein Visum beantragt werden. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum. Für die vorzulegenden Verträge/ Vereinbarungen gilt bzgl.
Bundesfreiwilligendienst:
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger) unterzeichnet sein
Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):
Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass dort auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
Wichtig:
Für andere, ggf. privat oder über andere Institutionen organisierte „Freiwilligendienste gelten gesonderte Visumerfordernisse nach der Beschäftigungsverordnung (BeschV), die von den nachstehenden Informationen abweichen können.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung (“D.N.I. para extranjeros„)
- Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst, in deutscher Sprache
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
- Bei minderjährigen Antragstellern: notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) und vereidigter Übersetzung ins Deutsche über die Ausreise und das Verbleiben in Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Hinweis:
Die Botschaft entscheidet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.
Gibt es jedoch ausländerrechtliche Voraufenthalte der Antragsteller, ist zusätzlich eine Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Die Botschaft holt in diesen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Antragsbearbeitung in diesen Fällen bis zu 3 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.