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Polotrainer

20.10.2023 - Artikel

Nach dem deutschen Ausländerrecht und der Beschäftigungsverordnung besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke einer Tätigkeit als Polotrainer in Deutschland.

Nach der Beschäftigungsverordnung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Antragsteller müssen Berufstrainer für den Polosport sein und als solche tätig werden, überdies muss die Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich bei einem deutschen Sportverein erfolgen. Wird der Trainer bei einer am Wettkampfsport teilnehmenden sportlichen Einrichtung (z.B. AG, GmbH) angestellt, muss er --ausschließlich-- im Wettkampfsport eingesetzt werden und darf nicht anderweitig im Betrieb des sog. Sponsors tätig werden. Beschäftigungen bei Privatpersonen sind grundsätzlich --nicht-- vorgesehen. Antragsteller müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, laut Arbeitsvertrag einen ausreichenden Verdienst erhalten (siehe Ausführungen zum Vertrag nachstehend), die fachliche Eignung als Polotrainer muss vom Deutschen Poloverband schriftlich bestätigt worden sein.

Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Im vorzulegenden Arbeitsvertrag müssen folgende Angaben enthalten sein:

-genaue Bezeichnung der Vertragsparteien

-Beginn und Dauer des Vertrags

-Angaben zum Arbeitgeber (Poloverein oder am Wettkampfsport teilnehmende Einrichtung, z.B. GmbH, AG)

-detaillierte Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit/ Einsatz des Trainers (u.a. z.B. Beschreibung der Wettkämpfe)

-monatliches Mindestbruttogehalt siehe gemäß Finanzierungsnachweise

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

(alle Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien)

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
    (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • verbindlich geschlossener und unterschriebener Arbeitsvertrag gem. den obigen Vorgaben
  • schriftliche Bestätigung des Deutschen Poloverbandes zur fachlichen Eignung als Trainer
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft entscheidet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Gibt es jedoch ausländerrechtliche Voraufenthalte der Antragsteller, ist zusätzlich eine Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Die Botschaft holt in diesen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Antragsbearbeitung in diesen Fällen bis zu 3 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.

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