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Gastwissenschaftler, Postgraduation, Postdoc, wissenschaftliche Stipendien
Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu Forschungszwecken (häufig in Form von (gast)wissenschaftlichen Aufenthalten oder Postdocs/Postgraduationen).
Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos
3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
- Einladungsschreiben der Hochschule oder der Forschungseinrichtung und/oder Arbeitsvertrag in deutscher oder englischer Sprache mit Beschreibung der wissenschaftlichen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer und Finanzierung des Aufenthalts
- Aufnahmevereinbarung als Forscher gem. § 18d AufenthG (Muster s. Internetseite des BAMF)
- Letzter Hochschulabschluss mit Übersetzung ins Deutsche
- Lebenslauf mit Übersetzung ins Deutsche
- Nachweis über Finanzierung des gesamten Aufenthalts, z.B. Stipendium, Arbeitsvertrag; in allen anderen Fällen wird auf das gesonderte Merkblatt zum Finanzierungsnachweis verwiesen Information zum Finanzierungsnachweis
- Ggf. Kopien von vorherigen Visa/Aufenthaltstitel für Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Hinweis:
► Die Botschaft entscheidet meist in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
► Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumgebühr bei 75,- €.