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Visum zur Eheschließung in Deutschland

20.10.2023 - Artikel

Für eine Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt muss vorab bei der Botschaft das bereits bei Einreise erforderliche, nationale Visum beantragt werden.

Ist ein anschließender Daueraufenthalt in Deutschland -nicht- geplant, sondern soll lediglich in Deutschland geheiratet werden, so kann dies für argentinische Staatsangehörige auch visumfrei innerhalb eines nicht-visumpflichtigen, touristischen Aufenthalts im Schengen-Raum (u.a. Deutschland) erfolgen.

Im Visumverfahren sind vom ausländischen Verlobten Sprachkenntnisse des Niveaus A1 eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers) zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen. Weiterführende Hinweise des BAMF zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse finden Sie hier.

Hintergrund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Zukünftigen Ehegatten soll so der Einstieg in den Integrationskurs und damit auch die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden.

Anerkannte Sprachzeugnisse zur Vorlage im Visumverfahren können in Argentinien, nach derzeitigem Kenntnisstand der Deutschen Botschaft Buenos Aires, nur beim Goethe Institut erteilt werden, während Sprachkurse vorab selbstverständlich auch bei anderen Sprachinstituten absolviert werden können. Die Botschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach derzeitigem Stand in Argentinien flächendeckend zumutbare Möglichkeiten zum Spracherwerb sowie zur Ablegung von Sprachtests zur Erlangung von Nachweisen des mind. erforderlichen Sprachniveaus A1 bestehen.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass auch vorgelegte, aktuelle und gültige Sprachnachweise im Visumverfahren ggf. von der Botschaft nochmals überprüft werden können, wenn dies im Einzelfall erforderlich scheint (z. B. zur Prüfung des tatsächlichen Sprachvermögens von Antragstellern)

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
    (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • Ausweis- und/oder Passkopien der/des deutschen Verlobten, wichtig: bei Verlobten aus der EU oder einem Drittstaat zusätzlich Nachweise zum Aufenthaltstitel in Deutschland
  • Wohnsitz-/Meldebescheinigung der/des Verlobten
  • Anmeldung zur Eheschließung des deutschen Standesamtes, ersatzweise Bescheinigung des deutschen Standesamtes, dass die Eheschließungsvoraussetzungen vorliegen (jeweils nicht älter als 6 Monate)
  • Mind. Sprachkenntnisse des Niveaus A1 eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers) zertifizierten Prüfungsanbieters (z. B. Goethe Institut)
  • Finanzierungsnachweise (z.B. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird in Deutschland nach erfolgter Eheschließung von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.

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