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Visum für religiöse und karitative Zwecke
Personen, die sich (länger als 90 Tage) vorwiegend zu religiösen oder karitativen Zwecken in Deutschland aufhalten und entsprechend tätig werden möchten, müssen zu diesem Zweck vorab an der Botschaft ein Visum beantragen.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
(Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
- Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
- von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Original-Entsendeauftrag auf Deutsch, mit genauen Angaben zur geplanten religiösen oder karikativen Tätigkeit., z.B. Ordensgestellvertrag
- Lebenslauf
- Kostenübernahmeerklärung
- Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Die Botschaft entscheidet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Gibt es jedoch ausländerrechtliche Voraufenthalte der Antragsteller, ist zusätzlich eine Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Die Botschaft holt in diesen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung ein. Falls die religiöse oder karitative Tätigkeit nicht im Vordergrund steht, sondern einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden soll, muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Antragsbearbeitung in diesen Fällen bis zu 3 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.