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FAQs zum Working-Holiday Programm
FAQ
Nein, es gibt kein Limit der Teilnehmerzahl. Alle interessierten argentinischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, können ein Visum beantragen.
Das Visum kann weltweit beantragt werden, also unabhängig vom Wohnsitz an jeder Visastelle der Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland (nicht jedoch bei Honorarkonsuln).
Es wird empfohlen, die Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung zu konsultieren bzw. direkt dort nachzufragen und sich nach Öffnungszeiten, Terminvereinbarung etc. zu erkundigen.
Die Visumbeantragung kann frühestens sechs Monate vor Reisebeginn erfolgen. Zugleich sind die notwendigen Bearbeitungszeiten im Konsulat zu berücksichtigen. Es ist daher zu empfehlen, den Visumantrag mindestens einige Wochen vor Reisebeginn zu stellen.
Es muss vorab bei der Botschaft das bereits bei Einreise erforderliche, nationale Visum beantragt werden. Eine direkte Beantragung in Deutschland ist daher nicht möglich.
Wenn für die ersten drei Monate ein Hotel, Hostel o. Ä. gebucht wird, dann wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt bzw. der Nachweis, dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, die Unterkunft nach Ankunft zu bezahlen. Der Nachweis ist anhand von eigenen Kontoauszügen zu belegen.
Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass Sie in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen dürfen. Das Einladungsschreiben ist von dem Einlader zu unterschreiben.
Eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises und Aufenthaltstitels vom Einlader sowie eine Kopie der Meldebescheinigung sind vorzulegen. Die Meldebescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Einladungen von anderen Working Holiday-Teilnehmenden werden nicht akzeptiert.
Das Guthaben muss in Devisen nachgewiesen werden, argentinische Pesos werden nicht akzeptiert. Wird das Guthaben in einer anderen Währung als Euro oder Dollar vorgelegt, prüfen wir am Tag Ihrer Antragstellung, ob wir es als Finanzierungsnachweis verwenden können. Der Betrag wird immer zum aktuellen Tageskurs in Euro umgerechnet. Es muss sich um Sparguthaben handeln (keine Aktien, Kryptos etc.). Es muss sich um ein eigenes Konto oder Partner-Konto mit einem engen Familienangehörigen handeln.
Bereits bei der Visumbeantragung ist das Hinflugticket von Argentinien nach Deutschland vorzulegen. Sollte es nicht möglich sein bereits ein Rückflugticket zu kaufen, dann sind finanzielle Mittel in Höhe von 1.000 € dafür nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt anhand von eigenen Kontoauszügen.
Die Krankenversicherung muss für den gesamten Zeitraum, den das Working-Holiday-Visum umfasst, gültig sein. Die Krankenversicherung kann bereits bei Visumbeantragung vorgelegt werden oder spätestens bei Visumabholung.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von etwa einer Woche zu rechnen.
Das Visum ist gültig ab dem Gültigkeitsbeginn, der auf dem Visum angegeben ist. Ab diesem Tag können Sie nach Deutschland einreisen. In der Regel beträgt die Gültigkeitsdauer ein Jahr.
Die konkreten Daten orientieren sich dabei an Ihren Angaben im Antrag und werden in Abhängigkeit Ihrer Krankenversicherung und Flugdaten ggf. angepasst.
Nein, das Working-Holiday-Visum erlaubt keine Familienzusammenführung mit Ihrem Partner.
Für ein richtiges Studium ist das Working-Holiday-Visum nicht gedacht. Wenn der eigentliche Aufenthaltszweck das Studium in Deutschland ist und Sie möglicherweise auch bereits eine Zulassung einer deutschen Universität haben, dann ist ein Visum zum Zwecke des Studiums zu beantragen. Notwendige Informationen finden Sie in dem entsprechenden auf unserer Webseite.
Im Rahmen des Working-Holiday-Visums ist es jedoch möglich, Fort- und Weiterbildungen zu machen, die einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht überschreiten.
Der Aufenthalt soll vornehmlich Feriencharakter haben. Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, bis zu sechs Monaten zu arbeiten. Weitere Details darüber, wie sich diese max. sechs Monate Arbeitszeit aufteilen (ob am Stück oder in verschiedenen Abschnitten, ob bei demselben Arbeitgeber oder verschiedenen und wie viele Stunden im Monat (Vollzeit/Teilzeit) erlaubt sind, sind in dem Abkommen nicht enthalten.
Wenn sich ihr Aufenthalt dem Ende neigt, fragen sich viele Teilnehmer am Working Holiday Programm, ob sie zum Studieren oder Arbeiten weiter in Deutschland bleiben können. Dies ist in der Regel leider nicht möglich. Eine Verlängerung oder ein Zweckwechsel im Anschluss an den Working Holiday Aufenthalt ist nicht vorgesehen. Dies gilt auch, wenn Sie einen Arbeitsvertrag o.Ä. vorweisen können.
Nationale Visa sind für Argentinier grundsätzlich vor Einreise bei der Deutschen Botschaft in Buenos Aires zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass es im Bereich der Erwerbstätigkeit nicht für jede Tätigkeit eine Rechtsgrundlage gibt.
Es gibt von deutscher Seite keine Stipendien oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die mit einem Working-Holiday-Visum nach Deutschland reisen. Es gibt in Deutschland aber viele Möglichkeiten, Neben- und Ferienjobs anzunehmen, um die Reisekasse aufzubessern. Bereits vor Reisebeginn sind jedoch bereits ausreichende finanzielle Mittel für die ersten drei Monate, Unterkunft und ggf. Rückflug nachzuweisen. Das Hinflugticket muss bereits fest gebucht sein. (siehe auch weitere Hinweise unter „Nachweis finanzieller Mittel für Unterkunft“, Hin- und Rückflugtickets, Krankenversicherung).