Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Häufige Fragen zum Working-Holiday Programm
Viele Fragen zum Working-Holiday-Visum werden hier beantwortet.
FAQ
Das Visum kann bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires oder bei allen anderen Botschaften oder Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten beantragt werden (nicht jedoch bei Honorarkonsuln).
Es wird empfohlen, die Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung zu konsultieren bzw. direkt dort nachzufragen und sich nach Öffnungszeiten, Terminvereinbarung etc. zu erkundigen.
Es muss vorab bei der Botschaft das bereits bei Einreise erforderliche, nationale Visum beantragt werden. Eine direkte Beantragung in Deutschland ist daher nicht möglich! Es ist jedoch möglich, das Visum bei Botschaften oder Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten (nicht jedoch bei Honorarkonsuln) zu beantragen.
Das Working-Holiday-Visum kann jederzeit beantragt werden (Einzelheiten siehe Visumbeantragung). Die Visumbeantragung und der tatsächliche Reisebeginn sollten im zeitlichen Zusammenhang stehen, zugleich sind die notwendigen Bearbeitungszeiten im Konsulat zu berücksichtigen. Es ist daher zu empfehlen, den Visumantrag einige Wochen vor Reisebeginn zu stellen.
Nein, es gibt kein Limit der Teilnehmerzahl. Alle interessierten argentinischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, können ein Visum beantragen.
Ja, der Visumantrag ist vom Antragsteller nach vorheriger Terminbuchung persönlich an der Botschaft abzugeben. Ausnahmen sind leider nicht möglich.
Ja, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Termine werden ausschließlich online über unsere Webseite vergeben.
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Termine zumeist längere Zeit im Vorraus ausgebucht. Es werden aber immer wieder Termine abgesagt, die automatisch wieder im System freigeschaltet werden. Es lohnt sich täglich in das Terminsystem zu schauen.
Sondertermine werden grundsätzlich nicht vergeben. Bitte schicken Sie uns hierzu keine Anfragen.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.
Das Formular finden Sie hier:
Wenn für die ersten drei Monate ein Hotel, Hostel oä. gebucht wird, dann wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt bzw. der Nachweis, dass Sie über die finanziellen Mittel haben, die Unterkunft nach Ankunft zu bezahlen. Der Nachweis ist anhand von eigenen Kontoauszügen zu belegen.
Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass Sie in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen dürfen. Das Einladungsschreiben ist von dem Einlader zu unterschreiben. Im Idealfall ist eine Pass- oder Personalausweiskopie vom Einlader vorzulegen.
Bereits bei der Visumbeantragung ist das Hinflugticket von Argentinien nach Deutschland vorzulegen. Sollte es nicht möglich sein bereits ein Rückflugticket zu kaufen, dann sind finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 € dafür nachzuweisen. Der Nachweis ist anhand von eigenen Kontoauszügen zu belegen.
Die Krankenversicherung muss für den gesamten Zeitraum, den das Working Holiday Visum umfasst, gültig sein. Die Krankenversicherung kann bereits bei Visumbeantragung vorgelegt werden oder spätestens bei Visumabholung.
Das Visum ist gültig ab dem Gültigkeitsbeginn, der auf dem Visum angegeben ist. Ab diesem Tag können Sie nach Deutschland einreisen. Die Gültigkeitsdauer des Visums wird entsprechend Ihren Angaben im Antrag übernommen, wenn Krankenversicherung und Flüge übereinstimmen; ggf. wird der Gültigkeitsbeginn angepasst.
Ein Zweckwechsel im Rahmen des Working-Holiday-Visums ist nicht vorgesehen. Alle nationalen Visa sind für Argentinier vor Einreise bei der Deutschen Botschaft in Buenos Aires zu beantragen. Nähere Informationen zu weiteren Visatypen finden Sie auf unserer Webseite unter
Für ein richtiges Studium ist das Working-Holiday-Visum nicht gedacht. Wenn der eigentliche Aufenthaltszweck das Studium in Deutschland ist und Sie möglicherweise auch bereits eine Zulassung einer deutschen Universität haben, dann ist ein Visum zum Zwecke des Studiums zu beantragen. Notwendige Informationen finden Sie in dem entsprechenden auf unserer Webseite.
Im Rahmen des Working-Holiday-Visums ist es jedoch möglich, Fort- und Weiterbildungen zu machen, die einen Zeitraum von maximal sechs Monaten nicht überschreiten.
Es gibt von deutscher Seite keine Stipendien oder sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die mit einem Working-Holiday-Visum nach Deutschland reisen. Es gibt in Deutschland aber viele Möglichkeiten, Neben- und Ferienjobs anzunehmen, um die Reisekasse aufzubessern. Bereits vor Reisebeginn sind jedoch bereits ausreichende finanzielle Mittel für die ersten drei Monate, Unterkunft und ggf. Rückflug nachzuweisen. Das Hinflugticket muss bereits fest gebucht sein. (siehe auch weitere Hinweise unter „Nachweis finanzieller Mittel für Unterkunft“, Hin- und Rückflugtickets, Krankenversicherung).