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Informationen zur Remonstration

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

07.10.2021 - Artikel

Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung zu äußern

Das Remonstrationsverfahren bietet Ihnen Gelegenheit, sich schriftlich zu der Ablehnung zu äußern. Sie haben dabei Gelegenheit, selbstständig Unterlagen und Informationen einzureichen, die die Ablehnungsgründe entkräften.

Remonstrationen müssen form- und fristgerecht eingereicht werden.

Fristen

Die einzuhaltende Frist steht am Ende des Bescheides. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bescheid dem Antragsteller bekannt gegeben wird.

Form

Remonstrationen müssen in deutscher Sprache geschrieben und vom Antragsteller oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein. Das bedeutet, dass die Unterschrift jedes Mitreisenden (z.B. bei Gruppen oder Familienmitgliedern) auf dem Remonstrationsschreiben vorhanden sein muss. Für minderjährige Kinder ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig. Ein am Computer unterschriebenes Dokument genügt nicht. Möchten Sie das Remonstrationsschreiben per Email senden, so drucken Sie es bitte aus, unterschreiben Sie es und schicken uns anschließend den Scan.

Wenn Sie eine andere Person bitten, das Remonstrationsverfahren in Ihrem Namen durchzuführen, reichen Sie bitte das Remonstrationsschreiben zusammen mit einer Vollmacht ein, die von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde. Das Vollmachtsformular finden Sie hier. Die Vollmacht muss im Original (oder als Scan) eingereicht werden.

Remonstrationen, die nicht fristgerecht erfolgen oder nicht die beschriebene Form einhalten, können nicht bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können Auskünfte nur an den Antragsteller selbst oder an seinen Bevollmächtigten gegeben werden.

► Bitte senden Sie/Ihr Bevollmächtigter das Remonstrationsschreiben unterschrieben per Post an: Deutsche Botschaft Buenos Aires, Visastelle: Villanueva 1055, 1426 Buenos Aires
► Sie können Ihr Remonstrationsschreiben auch als Scan per E-Mail an visa@buen.diplo.de senden.

► Ferner können Sie Ihr Remonstrationsschreiben persönlich bei der Botschaft abgeben.

Inhalt des Remonstrationsschreibens

Bitte versehen Sie Ihr Remonstrationsschreiben mit dem aus dem Ablehnungsbescheid bekannten sechsstelligen „BC“-Zahlencode, der Passnummer, dem vollständigen Namen sowie Ihrer E-Mailadresse, damit die Botschaft Ihren Antrag zuordnen kann.

Sie sollten darin deutlich machen, dass Sie eine erneute Überprüfung Ihres Visumantrages wünschen. Sie sollten in der Remonstration alle für Sie günstigen Umstände darlegen und ausführlich begründen, weshalb aus Ihrer Sicht die Ablehnungsgründe nicht zutreffen.

Bitte beachten Sie, dass jede Ihrer Aussagen mit geeigneten (ins Deutsche übersetzten) Unterlagen belegt werden sollte.

Unterlagen, die Sie beim Antrag abgegeben haben, müssen Sie nicht erneut übersenden.

Wichtig: Allein die Vorlage aller geforderten Unterlagen führt nicht automatisch zu einer positiven Entscheidung über Ihren Visumantrag. Vielmehr kann erst dann eine vollumfängliche Bewertung Ihres Falls gewährleistet werden.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang Ihres form- und fristgerechten Remonstrationsschreibens überprüft die Botschaft unter Berücksichtigung Ihrer eingereichten Begründung und aller vorgelegten Unterlagen Ihren Visumantrag erneut. Insbesondere bei nationalen Visa wird die Plausibilität Ihres Reisezwecks genau geprüft.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, ergeht eine Entscheidung. Die Prüfung kann bis zu drei Monate dauern. Es wird gebeten von Rückfragen zum Sachstand in diesem Zeitraum abzusehen.

Kommt die Botschaft zu dem Ergebnis, das Visum zu erteilen, werden wir Sie kontaktieren.

Kommt die Botschaft auch im Remonstrationsverfahren zu dem Ergebnis, das Visum nicht zu erteilen, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der Remonstrationsbescheid wird an Ihre Postadresse versandt. Dieser enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Informationen zur Klageerhebung

Die einzuhaltende Frist steht am Ende des Bescheides. Die Frist beginnt in dem Moment zu laufen, in dem der Bescheid dem Antragsteller bekannt gegeben wird.

Informationen zur Form der Klage können Sie auf folgender Internetseite nachlesen.

Laut Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin von Februar 2017 beträgt die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens in Visumangelegenheiten mindestens 1 Jahr.

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