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Visum zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

20.10.2023 - Artikel

Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, Anpassungsmaßnahmen in Deutschland durchzuführen, damit ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird. Bei der Botschaft beantragt man das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
  • Bescheid über Maßnahmen, die zur Anerkennung notwendig sind: Schriftliche Stellungnahme der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland, dass Anpassungsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erlaubnis zur Berufsausübung notwendig sind (im Original). Im Regelfall ist entweder eine betriebliche Maßnahme erforderlich, dann beachten Sie bitte den nächsten Punkt, oder eine sprachliche Qualifikation, dann gilt der übernächste Punkt. Eine Kombination beider Qualifikationen ist auch möglich.
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsplatzangebot und ggf. Ablaufplan der Anpassungsmaßnahme: Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Wenn nicht im Vertrag geregelt, zusätzlich dazu Informationen über den Ablauf der Anpassungsmaßnahme.

  • Anmeldebestätigung der Sprachschule: Original mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

  • Qualifikationsnachweise z.B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses.

  • Finanzierungsnachweise (auf die gesonderte Information zur Finanzierung wird ausdrücklich verwiesen)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums! Dieser Nachweis muss erbracht werden, wenn aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen wird.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Bundesagentur für Arbeit (ZAV) in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher durchschnittlich 8 bis 10 Wochen, im Einzelfall länger. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.

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