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Anerkennung der Berufsausbildung (z.B. Gesundheitsberufe) und Anerkennungspartnerschaft

03.07.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre ausländische Berufsausbildung bereits von der zuständigen Stelle in Deutschland bewertet lassen haben und eine Einrichtung zur Durchführung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen gefunden haben. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original plus einen Satz Kopien. Bitte sortieren Sie die einzelnen Sätze in der unten genannten Reihenfolge.

Bitte die eingereichten Unterlagen NICHT tackern!

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

​​​​​​​Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm)

Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, Mund geschlossen. Das Gesicht - von Kinn bis Haaransatz - muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss.

Besitzen Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir zusätzlich Ihren argentinischen Aufenthaltstitel.

Bitte legen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie vor.

Bitte bringen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von mind. sechs Monaten mit.

Schriftlicher Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassung- oder Ausgleichmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung („Anpassungsqualifizierungsplan“). Die zuständige Stelle können Sie über anerkennung-in-deutschland.de ermitteln.

Bitte lassen Sie dieses Formular zusammen mit dem Zusatzblatt A von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Formular: hier herunterladen.

Dieses Dokument kann z.B. die Abschlussurkunde Ihre Ausbildung sein.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung argentinischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Sollten Sie Ihren Abschluss in einem anderen Land erworben haben, erkundigen Sie sich bitte nach dem dortigen Echtheitsnachweis und legen diesen vor.

Ist Ihr Abschluss nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, reichen Sie bitte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein. Die übersetzende Person muss in Deutschland oder Argentinien als vereidigte/r Übersetzer*in eingetragen sein. Die Übersetzung kann digital mit Token oder handschriftlich unterschrieben sein.

Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.

Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.

Tabellarischer Lebenslauf über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang. Der Lebenslauf kann auf Deutsch oder Englisch verfasst sein.

Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte weisen Sie nach, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren werden. Auf die gesonderten Informationen zur Finanzierung wird ausdrücklich verwiesen.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 EUR, gültig ab dem Tag der Einreise) abgeschlossen werden. Sie ist spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Seit dem 01.03.24: Visum mit Anerkennungspartnerschaft

Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?

Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Fachkräften VOR Anerkennung des Abschlusses nach Deutschland einzureisen, wenn sie einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen wollen. Anstelle von Anerkennungsbescheiden tritt eine schriftliche Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in welcher versichert wird, dass der Prozess zur Feststellung der Gleichwertigkeit/Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikation im Inland angestoßen wird. Es gibt hierfür keine Vorlage. Es kann ein einzelnes Schreiben sein oder ein Paragraph im Arbeitsvertrag. Das Visum wird für 12 Monate ausgestellt und kann in Deutschland zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Was sind die Voraussetzungen für eine Anerkennungspartnerschaft?

Neben der Vereinbarung zum Eingehen der Anerkennungspartnerschaft, wird die Qualifikation der Fachkraft trotzdem eingeschränkt geprüft: Es muss ein ausländischer Hochschulabschluss oder eine ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung nachgewiesen werden. Dieser Hochschulabschluss bzw. diese Berufsausbildung muss in dem Land, in dem er/sie erworben wurde, staatlich anerkannt sein. Dies wird nachgewiesen durch eine Bescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Erforderliche Unterlagen für ein Visum bei Anerkennungspartnerschaft

In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.

​​​​​​​Zum Formular

Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm)

Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, Mund geschlossen. Das Gesicht - von Kinn bis Haaransatz - muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.

Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss.

Besitzen Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit?

Wenn Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir zusätzlich Ihren argentinischen Aufenthaltstitel.

Bitte legen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie vor.

Ausländischer Hochschulabschluss oder ausländische, mindestens zweijährige Berufsausbildung, der/die im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist sowie Bescheinigung der ZAB, die die staatliche Anerkennung bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung argentinischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Sollten Sie Ihren Abschluss in einem anderen Land erworben haben, erkundigen Sie sich bitte nach dem dortigen Echtheitsnachweis und legen diesen vor.

Ist Ihr Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, reichen Sie bitte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein. Die übersetzende Person muss in Deutschland oder Argentinien als vereidigte/r Übersetzer*in eingetragen sein. Die Übersetzung kann digital mit Token oder handschriftlich unterschrieben sein.

Bitte lassen Sie dieses Formular zusammen mit dem Zusatzblatt A von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen.

Formular hier herunterladen.

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Antragsteller, nach Einreise, den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen.

Sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung zu den reglementierten Berufen gehört und daher eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist: Angaben dazu, ob

  • Tarifbindung besteht oder
  • es sich um einen Arbeitgeber handelt, der an Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen gebunden ist, die Arbeitsbedingungen auf Grundlage kirchlichen Rechts festlegen,
  • die Beschäftigung zu den jeweiligen Bedingungen erfolgt und
  • damit die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt.

oder

Angaben dazu, dass der Arbeitgeber eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung ist und die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt.

Nachweis von der Tätigkeit entsprechenden Deutschkenntnissen (mindestens A2). Es werden nur Sprachnachweise von ALTE-zertifizierten Anbietern akzeptiert.

Falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr.

Bitte weisen Sie nach, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren werden. Auf die gesonderten Informationen zur Finanzierung wird ausdrücklich verwiesen.

Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.

Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 EUR, gültig ab dem Tag der Einreise) abgeschlossen werden. Sie ist spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel sechs Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in argentinischen Pesos in bar zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Terminbuchung

Die Terminvereinbarung erfolgt über unser Onlinesystem. Eine Terminvereinbarung per Telefon oder Email ist nicht möglich.

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