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Visum zur Ausbildung

20.10.2023 - Artikel

Argentinische Schulabgänger und junge Erwachsene, die eine Berufsausbildung in Deutschland machen möchten, können zu diesem Zweck ein Visum beantragen. Hierzu muss bereits ein Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb abgeschlossen sein. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine der Voraussetzungen.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
    (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Original-Ausbildungsvertrag auf Deutsch, ggf. mit IHK-Anerkennung
  • Ausbildungsplan
  • Abschlusszeugnis der Sekundarschule in Argentinien mit Übersetzung ins Deutsche. Falls bereits Berufserfahrung in der Branche gesammelt wurde, indem jetzt die Ausbildung erfolgen soll, bitte Nachweise dafür mit einer Arbeitsübersetzung mitbringen
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (i.d.R. B2, abhängig davon, was die Ausbildung fordert), damit dem Unterricht der Berufsschule gefolgt werden kann
  • Finanzierungsnachweise: auf die Information zum Finanzierungsnachweis wird ausdrücklich verwiesen

  • ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
    Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit mit dem Arbeitsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bereits direkt vorab zu beantragen; wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich Bearbeitungszeiten bei der Botschaft ggf. erheblich
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.


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