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Blaue Karte EU, hochqualifizierte Fachkräfte und Akademiker
Mit der sog. „Blauen Karte EU“ können Drittstaatsangehörige, die einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Allgemeine Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de und über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com.
Die Blaue Karte EU wird, wie alle längerfristigen Aufenthaltstitel, ausschließlich von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellt. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 2 ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG ►
- 2 aktuelle biometrische Passfotos, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und zwei Fotokopien (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („D.N.I. para extranjeros“)
- Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
- deutscher Hochschulabschluss oder in Deutschland anerkannter oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer, ausländischer Hochschulabschluss, mit Übersetzung ins Deutsche
- Arbeitsvertrag/ verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Angaben zum Bruttojahresgehalt
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Hinweis:
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/. Bitte legen Sie das Anabin-Prüfungsergebnis schon bei Antragstellung als Ausdruck mit den restlichen Antragsunterlagen vor!
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Die Botschaft entscheidet grundsätzlich in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Gibt es jedoch ausländerrechtliche Voraufenthalte der Antragsteller, ist zusätzlich eine Beteiligung der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschrieben. Die Botschaft holt in diesen Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Antragsbearbeitung in diesen Fällen bis zu 3 Monate und mehr in Anspruch nehmen kann.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,-- €.