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Häufige Fragen zum Thema Visum
Vielleicht ist ihre Frage hier oder in den spanisch-sprachigen FAQs bereits beantwortet.
Gut möglich, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bitte schauen Sie sich daher diese Fragen genau an, bevor Sie sich persönlich an die Auslandsvertretung wenden. Auf Spanisch sind die FAQs wesentlich ausführlicher, da sich unsere Visa-Informationen primär an unsere argentinischen Antragsteller richten. Vielen Dank!
FAQ
Aus Datenschutzgründen darf die Botschaft keine Auskunft an Dritte zu laufenden Visumsverfahren geben. Wir informieren nur den Antragsteller direkt, es sei denn Sie legen eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers vor.
Aus Gründen der Gleichberechtigung und Transparenz werden grundsätzlich keine Sondertermine vergeben (Ausnahme: humanitäre Notfälle). Zur Terminbuchung.
Wenn ein Termin von einem Antragsteller / einer Antragstellerin storniert wird, wird dieser automatisch im System wieder frei. Es lohnt sich daher täglich ins Terminsystem zu schauen, um ggf. einen zeitnahen Termin zu bekommen.
Die Nachfrage nach Working Holiday Visa-Terminen übersteigt leider unsere personellen Kapazitäten. Die Termine sind i.d.R. sehr schnell ausgebucht, daher beträgt die Wartezeit meist etwa zwei Monate. Auch hier können aufgrund von Stornierungen durch andere Antragsteller*innen aber auch kurzfristig wieder Termine frei werden.
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind und Sie die Erteilung des beantragten Visums weiterhin begehren, können Sie die Visastelle darum bitten, die Entscheidung über Ihren Visumantrag zu überprüfen.
Dieses Verfahren heißt Remonstration. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, gegen die Ablehnung zu klagen und sie somit von einem Gericht überprüfen zu lassen. Remonstration und Klage sind voneinander unabhängig. Wenn Sie sich entscheiden, zunächst zu remonstrieren und die Botschaft bei der ablehnenden Entscheidung bleibt, erhalten Sie einen ausführlich begründeten Remonstrationsbescheid, gegen den Sie ebenfalls Klage erheben können.