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Visum zur Beschäftigung als Fachkraft
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Allgemeine Informationen
Fachkräften kann zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.
An das Studium oder die qualifizierte Berufsausbildung werden dabei besondere Anforderungen gestellt, sofern der Abschluss nicht in Deutschland erworben wurde.
Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- in Deutschland anerkannter akademischer Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung
- der Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland
- konkrete Arbeitsplatzzusage in Deutschland
Folgende Beratungsangebote können Ihnen behilflich sein:
- Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de
- Auf der Seite „Make it in Germany“ sind Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch abrufbar.
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (+49 30 1815-1111)
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und ein Mal ausdrucken.
Zum Formular
Ein aktuelles biometrisches Foto (3,5 x 4,5 cm)
Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, Mund geschlossen. Das Gesicht - von Kinn bis Haaransatz - muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Ihr Pass muss noch mindestens ein Jahr ab Visumausstellung gültig sein. Bitte beachten Sie, dass das Dokument noch mindestens zwei freie Seiten haben muss.
Besitzen Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit?
Wenn Sie nicht die argentinische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir zusätzlich Ihren argentinischen Aufenthaltstitel.
Bitte legen Sie jeweils das Original und eine einfache Kopie vor.
Bitte bringen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von mind. sechs Monaten mit.
Bitte lassen Sie dieses Formular von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen. Die Vorlage einer einfachen Kopie reicht.
Sie können das Formular hier herunterladen.
Tabellarischer Lebenslauf über Ihren bisherigen beruflichen Werdegang. Der Lebenslauf kann auf Deutsch oder Englisch verfasst sein.
- Hochschulabschluss aus Deutschland ODER
- Berufsausbildungsabschluss in Deutschland ODER
- Ausländische (z.B. argentinische) Abschlussurkunde Ihres Studiengangs ODER
- Ausländische Urkunde über Ihre abgeschlossene Berufsausbildung
Bitte beachten Sie, dass zur Verwendung argentinischer Dokumente eine Apostille notwendig ist. Sollten Sie Ihren Abschluss in einem anderen Land erworben haben, erkundigen Sie sich bitte nach dem dortigen Echtheitsnachweis und legen diesen vor.
Ist Ihr Hochschul- oder Berufsausbildungsabschluss nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt, reichen Sie bitte eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein. Die übersetzende Person muss in Deutschland oder Argentinien als vereidigte/r Übersetzer*in eingetragen sein. Die Übersetzung kann digital mit Token oder handschriftlich unterschrieben sein.
Sollten Sie einen akademischen ausländischen Abschluss besitzen: Über die Datenbank anabin können Sie prüfen, ob Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Die anabin-Bewertung Ihres Hochschulabschlusses muss „Entspricht“ oder „Gleichwertig“ lauten. Ihre Hochschule muss mit „H+“ aufgeführt sein. Drucken Sie das Suchergebnis in der Datenbank aus und bringen Sie es mit.
Können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen? Bitte kontaktieren Sie die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständige deutsche Stelle KMK, um eine Zeugnisbewertung durchzuführen.
ODER
Sollten Sie keinen akademischen Abschluss besitzen, sondern eine im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung, so legen Sie bitte einen Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit vor. Die zuständige Behörde, welche Ihren auswärtigen Abschluss bewerten kann, können Sie über www.anerkennung-in-deutschland.de ermitteln.
Sollten Sie älter als 45 Jahre sein und Ihr jährliches Bruttogehalt nicht mindestens 4.152,50 EUR monatlich / 49.830 EUR jährlich (2024) betragen, müssen Sie einen Nachweis einer angemessenen Altersversorgung vorlegen.
Sie können verschiedene Arten von Vermögenswerten als Nachweis für zusätzliche Altersvorsorge einreichen. Dazu gehören gesetzliche, staatlich regulierte Rentenversicherungen, bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen, Immobilien und sonstiges Vermögen.
Arbeitgebende in Deutschland können vor der Beantragung eines Visums in Deutschland die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Arbeitgebende in Deutschland können vor Beantragung des Visums ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Wenn Sie dieses Dokument haben, reichen Sie es ein.
Weitere Information finden Sie hier.
Eine Berufsausübungserlaubnis ist nur erforderlich zur Ausübung eines in Deutschland reglementierten Berufs, z.B. im Bereich Medizin und Recht. Sie erhalten dieses Dokument von der entsprechenden Anerkennungsstelle in Deutschland. Bitte informieren Sie sich auf dem Informationsportal anerkennung-in-deutschland.de, ob Ihr Beruf reglementiert ist.
Personen mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz sind ab dem ersten Arbeitstag ausreichend versichert. Bitte legen Sie über den gesetzlichen Versicherungsschutz einen Nachweis vor.
Sollten Sie vor dem Beginn des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes einreisen, so muss eine entsprechende Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 EUR, gültig ab dem Tag der Einreise) abgeschlossen werden. Sie ist spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel etwa vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).
Gebühren
Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in argentinischen Pesos in bar zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft.
Online-Antrag und Terminbuchung
Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,
Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.
Weitere Informationen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Allgemeine Informationen Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen…
Anerkennung der Berufsausbildung (z.B. Gesundheitsberufe) und Anerkennungspartnerschaft