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Fachkräfte

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de
Fachkräften kann zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.
An das Studium oder die qualifizierte Berufsausbildung werden dabei besondere Anforderungen gestellt, sofern der Abschluss nicht in Deutschland erworben wurde.
Bitte erkundigen Sie sich daher zunächst, ob Ihr Abschluss einem deutschen Abschluss vergleichbar ist oder als Abschluss anerkannt werden kann.
Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Weiterhin können Ihnen folgende Beratungsangebote behilflich sein:
· Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de
· Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (+49 30 1815-1111)
· Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
Auf der Seite „Make it in Germany“ sind Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch abrufbar.
Weitere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen zur Visumbeantragung finden Sie unter
Weitere Informationen
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, Anpassungsmaßnahmen in Deutschland durchzuführen, damit ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt wird. Bei…
Visum zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation