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Finanzierung
Euro notes, © picture-alliance/dpa
Im Visumverfahren muss vielfach die Sicherung des Lebensunterhaltes während des Aufenthaltes in Deutschland nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Erteilung von Schengenvisa für kurzfristige, visumpflichtige Aufenthalte im Schengenraum ist ein Finanzierungsnachweis –immer-- erforderlich.
Auch bei Erteilung von nationalen Aufenthaltstiteln für Deutschland ist es im Visumverfahren oftmals erforderlich, die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland nachzuweisen.
Möglichkeiten die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen:
- eine „Verpflichtungserklärung“ durch einen Sponsor in Deutschland. Mehr Infos dazu hier.
oder:
- Nachweis der Einrichtung eines Sperrkontos zu Visazwecken bei einer Bank in Deutschland; dies kommt vor allem für Visa zu Studienzwecken, Arbeitssuche und bei Sprachkursen in Betracht (zu den erforderlichen Monatsbeträgen siehe weiter unten).
Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Die Einrichtung des Sperrkontos und Überweisung des notwendigen Betrages müssen --vor-- Visumantragstellung erfolgen!
oder:
- Stipendiumsnachweis mit Angabe des monatlichen Stipendiumsbetrages einer deutschen wissenschaftlichen Mittlerorganisation (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Max-Planck-Institut, eigene Universitätsstipendien o.ä.) oder Nachweise eines argentinischen Stipendiums i.R. der dt.-arg. Wissenschaftszusammenarbeit.
Nachzuweisende Mindestbeträge für verschiedene Reisezwecke:
Visaart | Monatlicher Betrag |
Studium | 992 € netto |
Schulbesuch | 934 € netto |
Isolierter Sprachkurs | 1027 € netto |
Ausbildungs-, Studien- und Arbeitsplatzsuche | 1027 € netto |
Forschung | 1027 € netto |
Betriebliche Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen | 882 € netto/ 1.060 € brutto |
Berufsausbildung | 771 € netto/ 927 € brutto |
Praktikum | gesetzlicher Mindestlohn |
Polotrainer | 3.775 € brutto |
Stipendien müssen mindestens den gleichen Monatsbetrag enthalten. Werden monatlich geringere Stipendien vergeben, so muss der Differenzbetrag anhand der angegebenen Alternativen nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines gültigen Finanzierungsnachweises allein nicht automatisch zur Erteilung eines Visums führt...