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Familiennachzug zu EU/EWR-Bürgern
Für den Familiennachzug zu EU/EWR-Staatsangehörigen mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland muss vorab bei der Botschaft das bereits bei Einreise erforderliche, nationale Visum beantragt werden.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 90 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatenangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
- Passkopien des EU/EWR-Staatsangehörigen und dessen Ausweis/Aufenthaltstitel
- Wohnsitz-/Meldebescheinigung des EU/EWR-Staatsangehörigen in Deutschland beziehungsweise (wenn der Familiennachzug aus Argentinien durch gemeinsamen Umzug nach Deutschland erfolgt): Angabe der zukünftigen bzw. ersten Adresse in Deutschland; Passkopien des EU/EWR-Staatsangehörigen. Die Meldebescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis der Erwerbstätigkeit des EU-Staatsangehörigen in Deutschland (wenn keine Erwerbstätigkeit besteht, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit z.B. anhand von Kontoauszügen oä. zu belegen)
- Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
- bei Familiennachzug von minderjährigen Kindern:
Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche;
ggf. Heiratsurkunde mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche; - ggf. bei geteiltem Sorgerecht: notarielle Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche über den Fortzug nach und dauerhaften Verbleib des Kindes in Deutschland
- ggf. bei alleinigem Sorgerecht: gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss und / oder Sorgerechtsnachweise mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche; falls der nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil noch ein Umgangsrecht besitzt: notarielle Einverständniserklärung des Elternteils mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
- bei Familiennachzug von minderjährigen Kindern:
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- EUR, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug zum EU/EWR-Ehegatten / Kind ist gebührenfrei.