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Schüleraustausch

20.10.2023 - Artikel

Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Schüleraustausch in Deutschland. Der Aufenthalt in Deutschland beträgt in der Regel max. ein Schuljahr.

Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
    (
    Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • Nachweis zum Austausch mit Angabe der aufnehmenden Schule und Bestätigung der Direktion sowie Angabe und Anschrift der Gastfamilie
    Hinweis:
    bei vielen Austauschorganisationen gibt es dazu sog. „Guarantee Forms“ oder Standardschreiben, die die erforderlichen Angaben schon enthalten (bei den Vermittlungseinrichtungen des AJA-Verbands müssen diese nicht im Original vorliegen).
  • Notarielle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Apostille (= int. Echtheitsvermerk) über die Ausreise nach und den Schulbesuch in Deutschland mit vereidigter Übersetzung ins Deutsche
  • Nur bei privat organisierten Austauschen, die --NICHT-- über
    AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Deutsches Komitee Youth for Understanding e.V., Experiment e.V., Open Door International e.V., Partnership International e.V., Rotary Jugenddienst Deutschland e.V. organisiert werden: Finanzierungsnachweise (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendiums-nachweis etc., auf die Information zum Finanzierungsnachweis wird ausdrücklich verwiesen)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies erfolgt bei den meisten Austauschprogrammen in einem verkürzten Verfahren, die Gesamtbearbeitung nimmt i.d.R. rund 4 Wochen in Anspruch, kann aber im Einzelfall auch länger dauern. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.

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