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Selbstständige Erwerbstätigkeit

20.10.2023 - Artikel

Das deutsche Ausländer- und Beschäftigungsrecht ermöglicht in bestimmten Fällen auch die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland. Ob und wofür ein Aufenthaltstitel zur selbständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden kann, wird anhand des jeweiligen Einzelfalles beurteilt. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.

Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:

  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)

Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format Din A4) vorlegen:

  • aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
  • bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
  • Qualifikationsnachweise zum beruflichen Werdegang mit Zeugnissen, Diplomen o.ä., jeweils mit Übersetzung ins Deutsche
  • ggf. Empfehlungsschreiben, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • bereits erfolgte Auftrags- und Arbeitszusagen in Deutschland, ggf. Freelance-/ Honorarvereinbarungen o.ä. mehr, jeweils möglichst bereits mit konkreten Verdienstangaben
  • Finanzierungsplan/ Businessplan mit Nachweisen
  • Angabe einer ersten Anschrift in Deutschland
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums

Hinweis (soweit akademische Abschlüsse mit vorgelegt werden):

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Vergleichsdatenbank ANABIN abfragen: http://anabin.kmk.org/. Idealerweise legen Sie das Anabin-Prüfungsergebnis schon bei Antragstellung als Ausdruck mit den restlichen Antragsunterlagen vor!

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.

Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft erfolgt erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.

Hinweis:

Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Bundesagentur für Arbeit und/oder Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.

Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.

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