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Sprachkurs-Visum
In Ausnahmefällen besteht nach dem deutschen Aufenthaltsrecht die Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Absolvierung von Sprachkursen in Deutschland. Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.
Die Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass über Visumanträge zur Sprachkursteilnahme im Einklang mit deutschen Ausländerbehörden i.R. des gegebenen Ermessens entschieden wird. Grundsätzlich gilt für Argentinien, dass auch hier im Land flächendeckend gute Möglichkeiten zum Spracherwerb bestehen.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
- Zulassungsnachweis zum Intensivsprachkurs mit mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche/ sonstiger Nachweis, dass Kurs in Deutschland verbindlich gebucht wurde (Absichtsbescheinigung oder Mailverkehr reichen nicht aus). Bitte fragen Sie ggf. nach einer Bestätigung der Sprachschule über die Dauer einer Unterrichtsstunde in Minuten.
- Bei Vorkenntnissen: Sprachnachweis eines ALTE-zertifizierten Prüfungsanbieters
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben (warum soll der Kurs unbedingt in Deutschland erfolgen, welche späteren Berufsaussichten, späterer Nutzen des Kurses) in deutscher Sprache
- Finanzierungsnachweise (auf die Information zum Finanzierungsnachweis wird ausdrücklich verwiesen)
- Ggf. Kopien von vorherigen Visa/Aufenthaltstitel für Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und die erforderliche Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Hinweis:
Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Visumantrages dadurch bis zu 3 Monate oder mehr in Anspruch nehmen kann. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.