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Studieren in Deutschland
Nach dem deutschen Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Gleiches gilt für Studienbewerber, die ggf. vor Aufnahme des Studiums noch ein Studienkolleg oder einen Sprachkurs absolvieren (für Visa, die nur zum Zwecke eines Sprachkurses beantragt werden, wird auf das gesonderte Merkblatt hierzu verwiesen!).
Bei der Botschaft beantragen Sie das bei Einreise erforderliche nationale Visum.
Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 54 Abs.2 Nr.8 i.V.m. § 53 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm
(Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 180 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein)
- bei in Argentinien wohnhaften Drittstaatsangehörigen: arg. Aufenthaltsgenehmigung („DNI para extranjeros“)
- Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule (Absichtsbescheinigung oder Mailverkehr mit der Hochschule reichen nicht aus)
- Wenn vorhanden, müssen Hochschulabschlüsse mit einfacher Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden
- Lebenslauf mit Übersetzung ins Deutsche
- Motivationsschreiben mit Übersetzung ins Deutsche
- Finanzierungsnachweise (auf die Information zum Finanzierungsnachweis wird ausdrücklich verwiesen)
- Ggf. Kopien von vorherigen Visa/Aufenthaltstitel für Deutschland
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,- €, gültig ab Tag der Einreise); Spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur direkten Ablehnung des Visumantrags führen.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft vor, auf die Vorlage weiterer Unterlagen zu bestehen. Eine Bearbeitung des Antrages durch die Botschaft und Weiterleitung an die Ausländerbehörde erfolgen erst nach vollständiger Vorlage der benötigten Unterlagen.
Hinweis:
Die Botschaft holt vor Visumerteilung die erforderliche Zustimmung bei der in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde ein. Dies erfolgt für Studenten in einem verkürzten Verfahren, die Gesamtbearbeitung nimmt i.d.R. rund 4 Wochen in Anspruch, kann aber im Einzelfall auch länger dauern. Auf die Bearbeitungsdauer in Deutschland kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Die endgültige und längerfristige Aufenthaltsgenehmigung wird nach Einreise von der Ausländerbehörde in Deutschland erteilt.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.