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Working Holiday Programm
Backpacker, © picture alliance
Am 02.06.2016 unterzeichneten Deutschland und Argentinien eine Absprache über ein Ferienarbeitsprogramm, das sog. Working Holiday Programm. Das Programm richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und bietet die Möglichkeit, das jeweils andere Land bei einem Aufenthalt von einem Jahr kennenzulernen. Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Ferienjobs anzunehmen.
Das Visum kann bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Buenos Aires oder bei allen anderen Botschaften oder Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten beantragt werden (nicht jedoch bei Honorarkonsuln).
Voraussetzungen für die Teilnahme am Working Holiday Programm in Deutschland:
- Argentinische Staatsangehörigkeit
- 18 bis 30 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Keine vorherige Teilnahme am Working Holiday Programm
- Es ist nicht gestattet, mit unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern zu reisen, wenn diese über keinen eigenen Aufenthaltstitel verfügen
- Hauptzweck der Reise nach Deutschland soll ein Ferienaufenthalt sein
► Für die Beantragung des Visums sind bei persönlicher Vorsprache folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und Belehrung gem. § 55 Abs. 2 AufenthG
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto, Größe des Fotos 3,5 x 4,5 cm (Frontalaufnahme, Augen direkt auf die Kamera gerichtet, heller Hintergrund, ohne Schatten im Gesicht, keine Reflektion auf Brillengläsern, keine Kopfbedeckung. Mund geschlossen. Das Gesicht -von Kinn bis Haaransatz- muss 80% des Fotos ausfüllen (Gesichtshöhe zwischen 3,6 und 3,2 cm), linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar)
► Folgende Unterlagen bitte jeweils im Original und eine Fotokopie (Format DIN A4) vorlegen:
- aktueller und gültiger Reisepass (Gültigkeit muss noch mindestens 90 Tage über das geplante Einreisedatum hinaus gegeben sein und über mind. 2 leere Seiten verfügen)
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel: 400 € monatlich für die ersten drei Monate (1.200 €) plus Deckung der Kosten für die Unterkunft für die ersten 3 Monate. Die Sicherung des Lebensunterhalts kann durch ein deutsches Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder ein sonstiges Devisenkonto (ggf. mit entsprechenden Eurogegenwert) auf eigenem Namen (nicht von Dritten!) nachgewiesen werden. Hinweis: Bei Buchung eines Hotels, Hostels oä. für die ersten drei Monate wird eine Bestätigung über die Buchung und über die bereits erfolgte Zahlung benötigt bzw. der Nachweis über die finanziellen Mittel, die Unterkunft nach Ankunft bezahlen zu können. Wenn eine private Unterbringung bei Freunden oder Verwandten vorgesehen ist, dann ist ein Einladungsschreiben vorzulegen. Darin ist anzugeben, dass man in der angegebenen Wohnung im angegebenen Zeitraum unentgeltlich wohnen darf. Das Einladungsschreiben ist von dem Einlader zu unterschreiben. Eine Kopie des Reisepasses, Personalausweises und Aufenthaltstitels vom Einlader sowie eine Kopie der Meldebescheinigung sind vorzulegen. Die Meldebescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Einladungen von anderen Working Holiday-Teilnehmenden werden nicht akzeptiert.
- Flugticket nach Deutschland und kompletter gebuchter Reiseverlauf bis zum Zielort. Wichtig: Buchen Sie Ihren Flug bitte erst, nachdem Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbart haben, um Zusatzkosten wegen Umbuchungen o.ä. zu vermeiden!
- Rückflugticket nach Argentinien nach einem Jahr oder Nachweis von finanziellen Mitteln in Höhe von 1000 € anhand von eigenen Kontoauszügen (nicht von Dritten!)
- Kranken- und Unfallversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten EU-Raum; Mindestdeckungssumme: 30.000,- € inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt)
- Individualisiertes Motivationsschreiben (nicht aus dem Internet kopiert!)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nationales Führungszeugnis, kann hier online beantragt werden
- Informationen über den geplanten Aufenthalt in Deutschland (Arbeitsvertrag sofern vorhanden, aber nicht verpflichtend; Nachweis der Unterkunft, z.B. Hotel- oder Hostelreservierung oder Einladungsschreiben; etc.)
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Es werden nur vollständige Anträge angenommen.
Bitte vermerken Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse neben Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können.
Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung des Visums. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von längstens 1 Monat (zumeist deutlich weniger) zu rechnen.
Für die Beantragung des Visums ist --bei Antragstellung-- eine Gebühr in bar, zahlbar in argentinischen Pesos zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft, zu zahlen. Zurzeit liegt die Visumsgebühr bei 75,- €.