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Ablehnung von Visaanträgen / Klageverfahren

Foto eines Stempels © colourbox
Ihr Visumantrag wurde abgelehnt, aber Sie sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und begehren weiterhin die Erteilung des Visums?
Nach der Ablehnung eines Visumantrages haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können jederzeit einen neuen, kostenpflichtigen Visumsantrag stellen. In diesem Visumsantrag haben Sie erneut alle relevanten Dokumente und Nachweise vorzulegen. Dieser Visumsantrag wird anhand der geltenden Rechtslage ebenfalls neutral geprüft.
Sie können beim Verwaltungsgericht in Berlin kostenpflichtig Klage gegen den Ablehnungsbescheid erheben. Sie können hierfür einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen; hierzu besteht allerdings keine Pflicht. Gegebenenfalls können dafür allerdings gesonderte Rechtsanwaltsgebühren anfallen. Die Höhe der Gerichtsgebühren wird final durch das Gericht festgelegt. Diese richtet sich nach der Anzahl der begehrten Visa. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Berlin finden.
Informationen zur Klage:
Nach Bekanntgabe eines den Visumantrag ablehnenden Bescheides steht Ihnen der Weg der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin offen.
Eine dahingehende Rechtsbehelfsbelehrung befindet sich auf Ihrem ablehnenden Bescheid. Weitergehende Details entnehmen Sie dieser verbindlichen Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Frist zur Klageerhebung beträgt typischerweise einen (1) Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.
Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz).
Zur Dauer des Gerichtsverfahrens können leider keine Angaben gemacht werden. Über die genaue Dauer und den Ablauf des Gerichtsverfahrens bestimmt das Gericht.