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Visum zur Beschäftigung als Fachkraft

Das Bild zeigt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

27.06.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Fachkräften kann zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Eine qualifizierte Beschäftigung liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.

An das Studium oder die qualifizierte Berufsausbildung werden dabei besondere Anforderungen gestellt, sofern der Abschluss nicht in Deutschland erworben wurde.

Für die Beantragung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • in Deutschland anerkannter akademischer Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung
  • der Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland
  • konkrete Arbeitsplatzzusage in Deutschland

Folgende Beratungsangebote können Ihnen behilflich sein:

  • Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Auf der Seite „Make it in Germany“ sind Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch abrufbar.
  • Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (+49 30 1815-1111)

Erforderliche Unterlagen

Zur Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund regelmäßig notwendiger Zustimmung der Behörden in Deutschland sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumantrags in der Regel etwa vier Wochen einkalkulieren (gerechnet ab Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen bei der Auslandsvertretung).

Gebühren

Die Gebühr beträgt 75,00 €, zahlbar in argentinischen Pesos in bar zum jeweils gültigen Zahlstellenkurs der Botschaft.

Online-Antrag und Terminbuchung

Das Visum beantragen Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung,

Beim anschließenden Termin in der Auslandsvertretung werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr bezahlt.

Weitere Informationen

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