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Wer ist von den Änderungen beim ZRBG (Ghettorentengesetz) betroffen?
11.05.2018 - FAQ
Betroffen sind diejenigen, deren Rente erst nachträglich, nach der geänderten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2009, bewilligt wurde und wegen der einschränkenden Vierjahresfrist erst später gezahlt wurde, in der Regel ab Januar 2005.
Betroffen sind auch diejenigen, deren Rente deshalb später beginnt, weil der Rentenantrag nach dem 30. Juni 2003 gestellt wurde. (Diese Antragsfrist fällt zukünftig weg.)
Betroffen sind außerdem diejenigen, deren Rentenantrag abgelehnt wurde oder die bisher keinen Antrag gestellt haben, weil das Ghetto nicht in einem vom Deutschen Reich besetzten oder diesem eingegliederten Gebiet lag, sondern nur im „nationalsozialistischen Einflussbereich“. Dies betrifft unter anderem Ghettos in der Slowakei, in Rumänien und Shanghai.