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Was wird mit dem neuen Gesetz geregelt?

11.05.2018 - FAQ
  • Alle Ghettorenten können zukünftig rückwirkend ab dem 1. Juli 1997 gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen für die Rente dann erfüllt sind, wie zum Beispiel Mindestalter und Mindestversicherungszeit.
  • Wer schon eine Rente bezieht, die später beginnt, kann die Leistung nun ab dem frühestmöglichen Beginn rückwirkend (frühestens ab 1. Juli 1997) erhalten. In diesem Fall wird in der Regel eine Rentennachzahlung entstehen. Gleichzeitig wird aber der monatliche Zahlbetrag niedriger. Denn die bisher für den späteren Rentenbeginn gezahlten Zuschläge fallen weg. Wer das nicht möchte, behält seine bisherige Rente; eine Rentennachzahlung ergibt sich dann nicht.
  • Außerdem wurden die Voraussetzungen zur Lage des Ghettos erweitert. Bisher musste das Ghetto in einem „vom Deutschen Reich besetzten oder diesem eingegliederten Gebiet“ gelegen haben. Es reicht jetzt aus, wenn das Ghetto im „nationalsozialistischen Einflussbereich“ lag. Dadurch können für eine Ghettorente nun auch Ghettos zum Beispiel in der Slowakei anerkannt werden.

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