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Für mein bisheriges Ghettorentenverfahren hatte ich einen Rechtsanwalt beauftragt. Wird das Informationsschreiben direkt an den Rechtsanwalt gehen?
11.05.2018 - FAQ
Nein, in der Regel wird das Informationsschreiben an Sie selbst geschickt.
Es geht allerdings dann direkt an den bevollmächtigten Rechtsanwalt, wenn Sie Widerspruch oder Klage gegen den Rentenbescheid erhoben haben und dieses Verfahren noch offen ist.
Es geht auch an den bevollmächtigten Rechtsanwalt, wenn er im Hinblick auf die Gesetzesänderung bereits einen Antrag auf Neufeststellung Ihrer Rente gestellt hat.
Sie können eine einmal erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen, wenn Sie zum Beispiel vermeiden möchten, dass weitere Rechtsanwaltskosten entstehen. In diesem Fall teilen Sie dies bitte dem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger mit und geben Sie dabei Ihre Versicherungsnummer (VSNR) an.