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Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?
14.05.2018 - FAQ
Nein, es gibt keine gesetzlichen Fristen für den Antrag nach dem geänderten Gesetz. Sie können jederzeit einen Antrag stellen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Rente zu einem früheren Zeitpunkt (frühestens ab Juli 1997) erhalten möchten, sollten Sie jedoch möglichst innerhalb von 3 Monaten auf das Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung antworten, damit die Ihnen zustehende Rentennachzahlung so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann.