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Gibt es Fristen, die ich einhalten muss?

14.05.2018 - FAQ
  • Nein, es gibt keine gesetzlichen Fristen für den Antrag nach dem geänderten Gesetz. Sie können jederzeit einen Antrag stellen.
  • Für den Fall, dass Sie Ihre Rente zu einem früheren Zeitpunkt (frühestens ab Juli 1997) erhalten möchten, sollten Sie jedoch möglichst innerhalb von 3 Monaten auf das Informationsschreiben der Deutschen Rentenversicherung antworten, damit die Ihnen zustehende Rentennachzahlung so schnell wie möglich ausgezahlt werden kann.

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