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Mein Ehegatte ist verstorben. Er hatte eine Ghettorente mit einem späteren Rentenbeginn bezogen. Kann ich seine Rente zum früheren Rentenbeginn beantragen und erhalten?
14.05.2018 - FAQ
Als Witwer oder Witwe können Sie die „Neufeststellung“ der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten beantragen und eine entstehende Nachzahlung erhalten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall Ihre Witwen/Witwerrente ebenfalls neu zu berechnen ist und der monatliche Rentenbetrag niedriger wird. Denn aufgrund des früheren Rentenbeginns entfallen die bisher in der Rente des Verstorbenen enthaltenen Zuschläge (siehe dazu auch Antwort zu Frage 14).
Ein Teil dieser Zuschläge ist in Ihrer aktuellen Witwen/Witwerrente, die sich aus der Rente des Verstorbenen ableitet, enthalten. Wird die Rente des Verstorbenen zu einem früheren Rentenbeginn neu berechnet, ist auch Ihre Hinterbliebenenrente neu zu berechnen. Die Zuschläge fallen dann weg und die monatliche Rente wird niedriger.