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Ich bin Erbe eines ehemaligen Ghettobeschäftigten. Zu seinen Lebzeiten hat er keinen Antrag auf Ghettorente gestellt. Kann ich an seiner Stelle diesen Antrag stellen und die Ghettorente erhalten?
Nein, das ist nicht möglich. Die Antragstellung ist ein höchstpersönliches Recht, das nur der Berechtigte selbst ausüben kann.